Die Unisex-Tarife sind da: Fast alle zahlen mehr
Stand: 21.12.2012
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Berlin/Brüssel - Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage dürfen Versicherungen seit dem 21. Dezember nur noch einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Grundlage für die neuen Unisex-Policen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2011. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Einbeziehung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge diskriminierend und deswegen ungültig sei.
Die Branche hatte bis zum Stichtag 21. Dezember Zeit für die Umstellung und im Durchschnitt höhere Beiträge für beide Geschlechter angekündigt. Die EU-Kommission will die Einführung genau im Blick behalten.
Zuletzt hatte es Verwirrung um die Einführung von Unisex-Tarife gegeben, weil der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland in der vergangenen Woche zunächst gestoppt hatte. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Einführung der Tarife pünktlich zum Stichtag, wie Versicherungsbranche und Finanzaufsicht betonen. Denn das deutsche Gesetz, das wegen des Bund-Länder-Streits nun erst im nächsten Jahr verändert wird, sei ab dem Stichtag europarechtswidrig. Da Europarecht gegenüber deutschem Recht einen sogenannten Anwendungsvorrang genieße, müssten die Unisex-Tarife angeboten werden.
Die EU-Kommission will die Einführung der neuen Tarife genau überwachen, erklärte Justizkommissarin Viviane Reding am Donnerstag in Brüssel. Die Vizepräsidentin der Kommission kritisierte zudem die Ankündigung steigender Prämien. "Die Versicherungsindustrie ist kompetitiv und innovativ. Sie sollte in der Lage sein, den Kunden attraktive Unisex-Tarife anzubieten, ohne dass es zu ungerechtfertigten Wirkungen auf das allgemeine Preisniveau kommt", berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf ein Arbeitspapier Redings. Die Branche habe 21 Monate Zeit gehabt, den Übergang zu Unisex-Tarifen vorzubereiten. Die Tarife gelten für Neuverträge, vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge bestehen fort.
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