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Die richtige Kasse finden - Wann sich ein Wechsel lohnt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn eine Mutter zu krank ist, um sich um den Haushalt und ihr zwölfjähriges Kind zu kümmern, bekommt sie von ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ist das Kind nun schon 13 Jahre oder älter, kann eine Haushaltshilfe nur über Zusatzleistungen der eigenen Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Und diese Kosten übernehmen nicht alle gesetzlichen Kassen.

Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu 95 Prozent gleich sind, geben die restlichen 5 Prozent manchmal den Ausschlag. "Wir reden hier nur über fünf Prozent, aber diese fünf Prozent können sehr unterschiedlich sein", betont Ann Marini vom Gesetzlichen Krankenversicherung Spitzenverband (GKV-Spitzenverband) in Berlin.

Extra-Leistungen und Geldboni

Die fünf Prozent, in denen sich Kassen unterscheiden, verteilen sich auf besondere Serviceleistungen, ausgewählte Extraleistungen oder Geldboni. "Es gibt Krankenkassen mit bestimmten Tendenzen", sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die eine habe bestimmte Zusatzleistungen zum Arbeitnehmerschutz im Angebot, eine andere Kasse lege den Fokus auf chronisch Kranke.

Während für den einen wichtig ist, eine Filiale der Geschäftsstelle vor Ort zu haben, präferiert ein anderer eine 24-Stunden-Beratungshotline. Mütter freuen sich über zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Weltenbummler benötigen diverse Schutzimpfungen. "Krankenversicherungen lassen sich auf besondere Bedürfnisse abstimmen", erklärt Marini. Häufig wünschen sich Verbraucher mehr Leistungen in der Naturheilkunde oder bei Homöopathie. Kranich betont allerdings: "Die Krankenkassen haben da gar nicht so viel Spielraum."

Nicht immer lohnt der Wechsel

Der finanzielle Unterschied von Zusatzleistungen ist meist nicht direkt vergleichbar. Alisa Gottschewsky von der Zeitschrift "Finanztest" gibt ein Beispiel: "Krankenkasse A bezahlt für Zahnreinigungen bis zu 65 Euro im Jahr dazu, Krankenkasse B hat ein Budget von 300 Euro im Jahr für alle Zusatzleistungen - darunter auch die Zahnreinigung." Welche Krankenkasse sich jetzt finanziell mehr lohnt, lässt sich nicht so einfach sagen.

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss wissen, was ihm wichtig ist. "Man muss sich fragen: Was stört mich bei meiner alten Kasse, was bietet die neue Kasse?", sagt Marini. Die Experten sind sich einig: Ein Wechsel lohnt sich nur dann, wenn man mit der alten Kasse wirklich unzufrieden ist.

Kranich rät Verbrauchern, gezielt nach bestimmten Leistungen zu suchen, wenn sie sich für einen Wechsel entschlossen haben. Wer sich beim Wechsel nach Prämien richtet, muss sich im Klaren darüber sein, dass diese im nächsten Jahr schon wieder ausfallen kann. "Die Prämie ist nur ein nettes Sahnehäubchen", so Gottschewsky. "Ein Grund zu wechseln sollte sie aber nicht sein."

"Jeder kann wechseln, der 18 Monate Mitglied war"

Für einen Wechsel kommen in Deutschland rund 130 gesetzliche Krankenkassen infrage - nicht jede Kasse ist aber auch in dem Bundesland verfügbar, in dem man wohnt oder arbeitet. Grundsätzlich können Verbraucher nur eine Kasse wählen, die es auch in dem eigenen Bundesland gibt. Wer aber zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen arbeitet, und in Niedersachsen wohnt, kann in beiden Bundesländern nach verfügbaren Kassen suchen.

"Jeder kann wechseln, der 18 Monate Mitglied war", erklärt Ann Marini das Prozedere. Um zu kündigen, muss kein Grund genannt werden. Einzige Ausnahme: Bei bestimmten Wahltarifen muss man drei Jahre Mitglied gewesen sein. Die Übergangszeit von einer Kasse zur nächsten beträgt in der Regel zwei Monate. Wer also Ende September seiner alten Krankenkasse kündigt, könnte am 1. Dezember schon Mitglied seiner Wunschkrankenkasse sein.

Bei der neuen Kasse müssen innerhalb der zwei Monate die Kündigungsbestätigung der alten Kasse und der Mitgliedsantrag der neuen Kasse eingereicht werden. "Alles am besten schriftlich per Einschreiben", rät Gottschwesky. Oft wird im Mitgliedsantrag nach dem Versicherungsstatus und dem Beschäftigungsverhältnis gefragt - eventuell ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erforderlich.

"Schickt die alte Kasse keine Austrittsbestätigung, ist kein Wechsel möglich", erklärt Kranich. Auch wer durch einen Zufall die Frist nicht einhalten konnte, bleibt in seiner alten Kasse. "Man befindet sich dann nicht im freien Fall", betont Marini. Dann müsse geklärt werden, ob ein neuer Kündigungsantrag gestellt werden soll oder fehlende Unterlagen nachgereicht werden können.

Grundsätzlich gilt: Niemanden, der versicherungspflichtig oder versicherungsberechtigt ist, kann die Krankenkasse ablehnen. "Auch Kranke und Alte können nicht abgewiesen werden", betont Kranich. Versicherungspflichtig sind alle Angestellten, Studenten oder Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld. Somit hat man ein Recht auf Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit. Versicherungsberechtigt sind unter anderem Beamte und Selbstständige.