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Der Führerschein mit Verfallsdatum kommt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Am 19. Januar kommt das Aus für den Führerschein auf Lebenszeit: Ab diesem Datum werden in Deutschland und den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten einheitliche Fahrerlaubnisse ausgegeben. Die neuen Führerscheine gelten dann nur noch 15 Jahre lang.

Sie werden aber nach Ablauf dieser Zeit ohne gesundheitliche oder andere Tests ausgetauscht. Die bisherigen Führerscheine - im Scheckkartenformat, als rosa Pappe oder grauer "Lappen" - bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Sie können aber vorzeitig umgetauscht werden.

Wer seine Fahrerlaubnis verliert und einen Ersatz braucht oder beispielsweise seinen Motorradführerschein macht, der bekommt gleich die neue Karte. Auch sie hat wieder Scheckkartenformat und unterscheidet sich von ihrer Vorgängerin nur durch das aktuellere Lichtbild, das Ablaufdatum und die neuen Klassen AM und A2 für Motorräder. Auch wurden einige der künftig 15 EU-Führerscheinklassen neu zugeschnitten.

In Zukunft dürfen sogenannte Trikes - motorisierte Dreiräder - nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. Nötig ist die Fahrerlaubnis für ein Motorrad - welche, hängt von der Motorleistung des Trikes ab. Für Biker bleibt der Stufenführerschein erhalten. Wer ein größeres Motorrad fahren will, rutscht aber nicht mehr automatisch nach zwei Jahren in eine höhere Klasse. Erst muss eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Dafür dürfen Biker in Zukunft schon ab 24 statt bisher ab 25 Jahren direkt den "großen" Führerschein (A) machen.

Weniger kompliziert als bisher erscheint die Neuregelung für Autofahrer, die einen Wohnwagen durch die Lande ziehen wollen. Mit der Klasse B dürfen in Zukunft alle Gespanne bis 3.500 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden. Durch eine spezielle Fahrerschulung kann die Berechtigung für Auto-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 Kilogramm ausgedehnt werden.

Beim Umtausch des Führerscheins besteht Bestandsschutz: Der Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich nicht. Jeder Kraftfahrer kann auch mit dem neuen Dokument dieselben Fahrzeugklassen fahren wie vorher.