Den Nachwuchs privat versichern - worauf es ankommt
Stand: 05.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Elmshorn - Familien entscheiden sich aus Kostengründen oft für die gesetzliche Krankenversicherung und gegen eine Privatkasse. Denn bei einer privaten Krankenversicherung muss für jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen und bezahlt werden. Allerdings kann nicht jede Familie die beitragsfreie Familienversicherung für den Nachwuchs in der gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen.
Ist nämlich einer der beiden Elternteile privat versichert und mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Besserverdienende in der Familie, können die Kinder beim gesetzlich versicherten Elternteil nicht mehr kostenlos mitversichert werden. Das gilt natürlich auch, wenn beide Eltern privat versichert sind. In diesem Fall bleibt bei der gesetzlichen Kasse nur die freiwillige Versicherung des Kindes - oder eben der Gang in die private Versicherung.
Direkt nach der Geburt ist das am einfachsten: Neugeborene müssen von der privaten Krankenversicherung des Elternteils aufgenommen werden, wenn sie binnen zweier Monate nach der Geburt gemeldet werden. Die private Kasse ist also verpflichtet, den eigenen Nachwuchs mit einem privaten Vollschutz auszustatten - ohne Gesundheitsprüfung und Aufschläge für bei der Geburt bereits bekannte Krankheiten.
So einfach und unkompliziert kommen Eltern nie wieder zu einem privaten Krankenschutz für den Nachwuchs. Die einzige Einschränkung: Der Schutz für den Nachwuchs darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Top-Schutz mit allen möglichen Leistungen kann für den Nachwuchs also nur beansprucht werden, wenn auch ein Elternteil diesen genießt.
Makler oder Berater helfen bei der Suche
Anders sieht es aus, wenn die Kinder bereits älter sind. Der Wechsel kann dann, wie bei Erwachsenen, an den Vorerkrankungen des Kindes scheitern. Genauso können Versicherer dann die Aufnahme von Risikozuschlägen abhängig machen. Bei der Suche nach einem privaten Versicherer sollte am besten ein Makler oder ein Versicherungsberater eingeschaltet werden, der dabei hilft, den optimalen Schutz zu finden.
Eltern sollten genau auf das Leistungsspektrum schauen. Nicht zu empfehlen sind Tarife mit einer hohen Selbstbeteiligung, mit geringen Leistungen bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder beim Zahnersatz und Verträge mit dem Hausarztprinzip. Denn dann dürfen Eltern mit kranken Kindern nicht den Arzt aufsuchen, den sie für am geeignetsten halten, sondern müssen sich ähnlich den Regelungen der gesetzlichen Kassen erst einmal an einen bei Vertragsabschluss festgelegten Arzt wenden.
Steuerlich werden Eltern seit 2010 stärker entlastet, wenn die Kinder privat versichert sind. Denn mit der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge sind die Prämien der privaten Krankenversicherung für Kinder steuerlich voll absetzbar, soweit sie den Mindestschutz der gesetzlichen Kasse abdecken. In der Regel sind mindestens 80 Prozent der Beiträge zum Kindertarif der Privatkasse steuerlich absetzbar. Damit können Eltern pro 100 Euro Prämie für die private Krankenversicherung der Kinder mit einem Steuerbonus von bis zu 40 Euro rechnen.
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