Das eigene Auto verkaufen: So gehen Sie vor
Stand: 22.09.2015
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Berlin/München - Der Gebrauchtwagenmarkt ist in starker Bewegung. Wer seinen alten Wagen verkaufen möchte, sollte vor allem ehrlich und gut vorbereit sein. Das eigene Auto zu verkaufen ist ein alltägliches Geschäft. Selbst macht man es aber nicht alle Tage. Verkäufer, die folgende Tipps beachten, dürften drohende Fallstricke locker umgehen.
An wen verkaufen? Rund sieben Millionen Halterwechsel registriert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) pro Jahr. Mit weit über 90 Prozent geschieht der überwiegende Anteil der Besitzumschreibungen von privat zu privat. Der Hauptgrund dafür dürfte das Geld sein: Händler zahlen aufgrund ihrer Nebenkosten oft weniger als Privatleute. Denn die müssen laut Auto Club Europa (ACE) weder eine Marge noch Garantie oder Sachmängelhaftung mitfinanzieren.
Wie einen realistischen Preis ermitteln? Bei Mondpreisen wird kein Interessent anbeißen. Ist die Resonanz auf das Inserat groß und das E-Mail-Postfach quillt über, könnte der Betrag zu niedrig angesetzt sein. Orientierung bei der Preisfindung bieten Inserate für vergleichbare Fahrzeuge. Wer auf den einschlägigen Onlinebörsen sucht, wird schnell ein Gefühl für realistische Beträge bekommen.
Dabei gilt: In der Regel handelt es sich um verhandelbare Angebote. Die erzielten Preise dürften stets niedriger liegen, so der ACE.
Den Wert eines Autos können Verkäufer auch über eine Fahrzeugbewertung unter Berücksichtigung von Sonderausstattungen ermitteln lassen. Diese Dienstleistung bietet im Internet zum Beispiel der Marktbeobachter Schwacke für derzeit 7,90 Euro. Die teurere Alternative ist ein Wertgutachten durch Prüforganisationen wie Tüv oder Dekra, wie es sich etwa bei einem Oldtimer lohnt.
Wie das Auto beschreiben? Hier ist Transparenz gefragt. Der Wagen sollte nach bestem Wissen und Gewissen und ausführlich beschrieben werden. Neben den technischen Daten und der Laufleistung zählen Verkäufer also nicht nur Lederausstattung und die Bluethooth-Schnittstelle auf, sondern auch sämtliche bekannte Mängel. Das fördert das Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer.
Wer möchte, kann sein Fahrzeug einer Gebrauchtwagenuntersuchung unterziehen, bei der von der Achsaufhängung bis zur Zentralverriegelung alles durchgecheckt wird. Der ADAC zum Beispiel hakt dabei 120 Prüfpunkte ab und fährt das Auto auf die Hebebühne und den Bremsenprüfstand. Auch Prüf- und Sachverständigenorganisationen bieten diesen Bezahlservice.
Wie wichtig sind Fotos? Ohne Bilder des Autos sinken die Verkaufschancen gen Null. Die Fotos sollten im Querformat und mit einer guten Kamera geknipst werden, nicht mit dem Handy, sowie das Auto von außen und innen zeigen, rät der ACE. "Einen guten Eindruck hinterlässt der Verkäufer, wenn auch vorhandene Schäden auf den Bildern dokumentiert sind", sagt ACE-Sprecher Constantin Hack. So gebe es später keinen Anlass für weitere Preisverhandlungen. Auch ein YouTube-Video vom eigenen Auto kann die Verkaufschancen erhöhen.
Wie gründlich auf Vordermann bringen? Blenden sollte man den Kaufinteressenten nicht, glänzen darf der Wagen schon. Wer sein Auto mit Schlammspritzern auf dem Blech präsentiert, handelt sich selbst herunter. Besser man fährt vor dem Besichtigungstermin noch einmal durch die Waschstraße und verpasst dem Auto eine Politur. Nicht schaden kann es, wenn Luftdruck- und Ölstand sowie Kühlwasser und Bremsflüssigkeit kontrolliert sind.
Doch zu viel des Guten weckt Misstrauen. Polierte Reifenwände oder speckig glänzende Lenkräder könnten den Eindruck erwecken, der Verkäufer habe etwas zu verbergen. Eine Motorwäsche könnte so wirken, als habe der Besitzer verräterische Ölspuren entfernen wollen. Und verbliebener Schmutz kann auch sein Gutes haben: Sind unter den Fußmatten oder der Kofferraummatte noch ein paar Krümel, zeige das, dass hier keine Pfütze trockengelegt wurde, so der ACE.
Wie die Probefahrt vorbereiten? Ein Kaufinteressent, der es ernst meint, wird den Wagen auch ausprobieren wollen. Dies sollte der Verkäufer ihm nicht verwehren. Bevor man potenzielle Käufer ans Steuer lässt, setzt man am besten einen kurzen Vertrag auf. Damit haftet der Probefahrer bei einem Unfall beispielsweise für die Selbstbeteiligung bei der Versicherung und den Ru?ckstufungsschaden, so der ADAC.
Auch Ausweispapiere und den Führerschein sollte man sich zeigen lassen. Denn wenn der Verkäufer eine Schwarzfahrt ermöglicht, ist Ärger bei Unfällen vorprogrammiert. Zum Beispiel kann die Haftpflichtversicherung von einem Fahrzeughalter laut ACE dann eine Schadenerstattung fordern. Weitere Regel: Bei der Probefahrt immer mitfahren und den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht mitführen.
Welche Dokumente brauche ich? Vor dem Termin mit dem Interessenten sollten Autoverkäufer alle relevanten Unterlagen zusammensuchen. Von der Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung über das Serviceheft bis zur Garantiebescheinigung darf nichts fehlen. Auch Wartungs- und Reparaturrechnungen sowie die Zulassungsbescheinigungen nicht.
Wie richtig übergeben? Werden sich Verkäufer und Käufer einig, steht der Geschäftsabschluss an. Dazu bieten die Verkehrsclubs Musterverträge zum Download im Internet. Darin werden Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten. Und es wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ansonsten müsste der Verkäufer wie jeder kommerzielle Händler zwei Jahre Sachmängelhaftung leisten.
Für das Um- und Abmelden des Fahrzeugs ist man als Verkäufer verantwortlich. In der Praxis erledigt diese Aufgaben jedoch meist der Käufer, so der ACE. Deshalb sollte ebenfalls schriftlich fixiert werden, dass der Käufer sich verpflichtet, das Auto unverzüglich umzumelden. Als Vorkehrung für den Verkäufer empfiehlt es sich, Versicherung und Zulassungsstelle zu informieren.
Was ist mit Versicherung und Steuer? Da die Kfz-Versicherung ab Vertragsabschuss auf den Käufer übergeht, hat ein Unfallschaden keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers - selbst wenn das Auto noch nicht umgeschrieben wurde. Die Steuerpflicht dagegen geht laut ADAC erst auf den Käufer über, wenn die Zulassungsstelle über den Verkauf Bescheid weiß. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet den Wagen ab, sollte dann den Käufer aber informieren. Der muss sich schließlich vorbereiten und Kurzzeitkennzeichen mitbringen oder einen Hänger für den Transport.
Wann wird bezahlt? Dazu rät der ADAC: "Fahrzeug und Papiere sollte man grundsätzlich erst aus der Hand geben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat, am besten in bar oder in Form eines bankbestätigten Schecks." Die Überweisung birgt nach Ansicht der Experten zu hohe Betrugsrisiken.