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Darauf müssen Sie bei einer Tierhalterhaftpflicht achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Wenn kleinere Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen einen Schaden anrichten, springt in der Regel die private Haftpflicht ein. Bei größeren Tieren sieht das jedoch anders aus. Wenn der Hund plötzlich auf die Straße läuft, hilft nur eine Hundehaftpflichtversicherung. Dabei gilt einiges zu beachten.

Das Wichtigste bei einer derartigen Police ist erst einmal eine ausreichende Deckungssumme. Drei Millionen Euro sollte der Umfang schon betragen. Zudem muss der Schutz auch greifen, wenn die Halter gegen ihre Pflichten verstoßen. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei läuft oder das Pferd durch einen kaputten Zaun aus der Koppel ausbricht. Hier ist ein Blick in die Vertragsbedingungen entscheidend. Ein Blick sollten Tierbesitzer ferner auch der Umfang des Versicherungsschutzes haben. Zwar sind Angehörige als Tierhüter mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung geschützt, doch verletzen Hund, Pferd und Co. Eigentümer, kann der in der Regel keine Ansprüche anmelden. Bei Pferden sollten die Versicherten darauf achten, das Fremdreiterrisiko mitzuversichern, wenn auch Fremde das Pferd nur gelegentlich reiten.

In Deutschland gibt es mehr als fünf Millionen Hunde - davon sind nicht einmal 3,5 Millionen über eine Hundehaftpflicht-Police versichert. Eine grobe Nachlässigkeit, denn pro Jahr gibt es immerhin mehr als 100.000 Schäden, die durch Hunde verursacht werden. Und der angerichtete Schaden kann immens sein. Läuft ein Hund etwa unkontrolliert auf die Straße und verursacht dadurch einen schweren Unfall, liegt der Schaden schnell im sechsstelligen Bereich. Den muss der Halter im schlimmsten Fall vollständig selbst tragen. Nicht auszudenken, kommen bei einem Unfall noch Menschen zu Schaden.

Und auch Bissverletzungen durch Hunde verursachen immer wieder schwere, oft sogar bleibende Schäden. Dabei geht die Gefahr nicht nur von gefährlichen Kampfhunden aus, sondern auch von ganz normalen Haustieren. Viele Hundebesitzer unterschätzen, dass sie allein aufkommen müssen, wenn der eigene Vierbeiner einen Schaden verursacht. Die Wiedergutmachung kann dabei ein Leben lang andauern und alle finanziellen Mitteln umfassen, die ihnen zur Verfügung stehen. Und die reichen oft nicht einmal aus, wenn ein Unfallopfer nicht nur den Ersatz aller Operationskosten verlangt, sondern auch noch Anspruch auf eine lebenslange Rente oder einen hohen Schadensersatz hat.

Ein Schutz gegen die Folgen solcher Unfälle ist deshalb dringend notwendig und in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben. Wer beispielsweise in Niedersachsen ohne Police erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Dabei sind je nach Hunderasse und Versicherungssumme zwischen 70 und 200 Euro im Jahr fällig. Schwierig wird die Versicherungspflicht vor allem dann, wenn als gefährlich geltende Hunderassen versichert werden sollen. Hundebesitzer müssen damit rechnen, dass sie mit solchen Tieren eine Hundehalterhaftpflicht nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen finden.

Als Halter eines Pferdes, Ponys oder Esels müssen die Tierhalter sich ebenfalls gegen Schäden absichern, die das Tier eventuell verursacht. Denn auch hier stehen die Halter bei Schäden sonst mit ihrem gesamten Vermögen ein. Problematisch kann die Haftung zum Beispiel bei Reitbeteiligungen sein, wenn der Mitreiter bei einem Unfall zu Schaden kommt und den Besitzer und Halter in Regress nimmt. Für alle diese Fälle sollte umfassender Versicherungsschutz durch eine Pferdehaftpflichtversicherung vereinbart werden. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach der Art der Tiernutzung, aber auch nach der Anzahl der zu versichernden Tiere.