Cash nach dem Crash: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen
Stand: 13.07.2012
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Berlin/München - Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, hat ein Recht auf Schmerzensgeld. Doch die Höhe der finanziellen Entschädigung ist sehr unterschiedlich. Zunächst müssen Opfer gegenüber der Versicherung nachweisen, wie stark sie der Unfall beeinträchtigt hat.
"Das Schmerzensgeld soll ein Ausgleich sein für materiell nicht zu bezifferndes Leiden", erklärt Jost Kärger, Jurist beim ADAC. Dafür muss das Opfer Verletzungen oder Beeinträchtigungen einer gewissen Intensität und Dauer nachweisen. "Leichte Kopfschmerzen, die nach drei Tagen verschwinden, werden kaum für ein Schmerzensgeld reichen."
Faktoren für die Schmerzensgeldhöhe
Bei einem Mitverschulden, etwa weil der Geschädigte den Sicherheitsgurt nicht angelegt oder vor dem Crash nachweislich zu zögerlich gebremst hatte, wird das Schmerzensgeld gemindert. Auch bei Vorerkrankungen des Opfers kann es Abzüge geben, sagt Roman Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. "Wer ohnehin mit Wirbelproblemen kämpft, und durch einen Auffahrunfall einen Bandscheibenvorfall erleidet, erhält weniger Geld als ein gesundes Opfer." Außerdem bekämen jüngere Geschädigte oft ein größeres Trostpflaster.
"Wie lange musste das Opfer in ärztlicher Behandlung bleiben, welche psychischen und sozialen Folgen gibt es?", zählt Becker weitere Faktoren für die Schmerzensgeldhöhe auf. "Wenn zum Beispiel ein Konzertpianist einen Handknochenbruch erleidet, ist das für ihn besonders tragisch." Auch Folgeschäden, wie eine Beeinträchtigung des Sehvermögens oder beim Gehen, spielen bei der Berechnung eine große Rolle.
Kfz-Haftpflicht springt ein
Bei Autounfällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Schmerzensgeld. Theoretisch können laut Kärger auch mehrere Unfallbeteiligte gegenüber den jeweils anderen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Unfallschuld nicht allein bei einem Beteiligten liegt. Bei der Höhe orientiert sich der Versicherer in der Regel an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.
"Die Beträge für ein leichtes Schleudertrauma liegen bei etwa 100 Euro, bei einer Querschnittslähmung sind es mehrere hunderttausend Euro", sagt Kärger. Einen Katalog mit Festsätzen gebe es nicht, die Höhe hänge immer vom konkreten Fall ab, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Geschädigte ist nachweispflichtig
"Wer nach einem Unfall merkt, dass er verletzt wurde, sollte dies möglichst direkt der Polizei vor Ort mitteilen", empfiehlt Schweda. Vom Unfallverursacher lässt man sich die Versichertennummer geben und notiert dessen Kennzeichen - sofern man dazu in der Lage ist. Danach sollte das Opfer schnellstmöglich zum Arzt gehen und sich die Verletzungen attestieren lassen. "Dann kann man mit der Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen."
Roman Becker ergänzt: "Wichtig ist auch, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn man nach dem Unfall lange Zeit ausfällt." Die meisten Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Unfallopfer weiter zu bezahlen, können das Entgelt aber von der Versicherung des Verursachers einfordern.
"Der Geschädigte ist gegenüber der Versicherung nachweispflichtig", betont Schweda. Das bedeutet, er muss darstellen, wie schwer und langwierig seine Verletzungen waren oder noch sind. "Die Wunden daher früh fotografieren und ein Tagebuch führen", empfiehlt Becker. Dabei sollte man genau notieren, welche Arbeiten und Hobbys man durch den Unfall nicht mehr ausüben kann oder wann die Schmerzen besonders stark sind. "Oft reicht es nicht, das Leid nur zu skizzieren, damit sich die Versicherung rührt", sagt Becker. "Man muss ein detailliertes Bild präsentieren."
Mögliche Folgeschäden erfragen
Sind die Ansprüche des Opfers berechtigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers auch mögliche Anwaltskosten, so Schweda. "Man sollte früh einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, gerade bei Abfindungserklärungen", empfiehlt Kärger. Diese direkt angebotene Summe der Versicherungen sei oft höher als die Regelentschädigung. Damit würden meist aber alle Beeinträchtigungen abgegolten - auch solche, die sich erst noch ergeben. Deshalb sollte man immer einen Arzt zu möglichen Folgeschäden befragen.
"Im Wachstum können zum Beispiel Knochenbrüche unabsehbare Folgen für die Zukunft haben", sagt Anwalt Becker. Bei verletzten Kindern sollte man daher immer auf einem immateriellen Vorbehalt bestehen, der bei möglichen zukünftigen Beeinträchtigungen eine Entschädigung ermöglicht.
Wer durch seine Verletzung kurzzeitig oder dauerhaft im Haushalt beeinträchtigt ist, kann dafür gesonderten Schadensersatz fordern. "Gerade bei schweren Verletzungen ist vieles nicht mehr alleine möglich: das Geschirr einräumen, einkaufen, Wäsche waschen", sagt Kärger. Die Entschädigung dafür könne höher sein als das eigentliche Schmerzensgeld. "Dennoch vergessen viele Anwälte diese Option." Geschädigte sollten unbedingt danach fragen. Bei sehr schweren Verletzungen, durch die das Opfer zum Pflegefall wird, ist auch eine Schmerzensgeldrente möglich.
Als Verursacher schnell um Entschuldigung bitten
Hat man selbst einen Autounfall mit Verletzten verursacht, sollte man sich schnellstmöglich beim Opfer entschuldigen, rät Rechtsanwalt Roman Becker. "Gerade, wenn auch ein strafrechtliches Verfahren ansteht." Das Aushandeln des Schmerzensgeldes übernimmt weitestgehend die Versicherung. "Man sollte dieser aber natürlich entlastende Details mitteilen."