Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Carsharing-Anbieter in puncto Alkohol strenger als das Gesetz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Stuttgart - Während in Deutschland die Promillegrenze bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille liegt, zeigen große Carsharing-Anbieter diesbezüglich null Toleranz.

Wer mit einem Carsharing-Auto alkoholisiert einen Unfall baut, muss mit hohen Folgekosten rechnen. "Das kann dazu führen, dass der Kunde den Versicherungsschutz verliert", sagt Michael Fischer, Sprecher bei Drive Now. "Dann ist er für den Gesamtschaden verantwortlich und muss nicht nur die Selbstbeteiligung zahlen." Wie hoch die Kosten ausfielen, sei aber immer eine Erwägung der Versicherung im Einzelfall. Hintergrund ist, dass Drive Now wie andere Carsharing-Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Null-Promille-Grenze vorschreiben.

Bei Verstößen droht der "lebenslange" Ausschluss

Auch bei Car2Go, dem anderen großen Freefloating-Anbieter in Deutschland, ist dies so. In den Mietbedingungen heißt es: "Bezüglich Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 Promille." Sprecher Andreas Leo sagte dem Auto Club Europa (ACE), Kunden drohe bei Verstößen der Ausschluss. Auch Drive-Now-Kunden verlieren ihre Mitgliedschaft, wenn der Anbieter von der Trunkenheitsfahrt erfährt. Der Ausschluss sei so sogar "lebenslang", betonte Michael Fischer.

Flinkster hält sich an die gesetzlichen Regelungen

Etwas anders regelt das Thema Alkohol am Steuer der stationsbasierte Anbieter Flinkster der Deutschen Bahn. "Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen und schreiben keine abweichende Promillegrenze vor", sagte ein Sprecher. Haftungsfragen beantwortet Flinkster allerdings ähnlich wie die Konkurrenz: Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass der Kunde am Steuer nicht fahrtüchtig war, muss er damit rechnen, auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben. Einen Mitgliedsausschluss sieht Flinkster dagegen nicht pauschal vor, behält sich dies für Einzelfälle aber vor.