Carsharing-Anbieter in puncto Alkohol strenger als das Gesetz
Stand: 14.07.2014
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Berlin/Stuttgart - Während in Deutschland die Promillegrenze bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille liegt, zeigen große Carsharing-Anbieter diesbezüglich null Toleranz.
Wer mit einem Carsharing-Auto alkoholisiert einen Unfall baut, muss mit hohen Folgekosten rechnen. "Das kann dazu führen, dass der Kunde den Versicherungsschutz verliert", sagt Michael Fischer, Sprecher bei Drive Now. "Dann ist er für den Gesamtschaden verantwortlich und muss nicht nur die Selbstbeteiligung zahlen." Wie hoch die Kosten ausfielen, sei aber immer eine Erwägung der Versicherung im Einzelfall. Hintergrund ist, dass Drive Now wie andere Carsharing-Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Null-Promille-Grenze vorschreiben.
Bei Verstößen droht der "lebenslange" Ausschluss
Auch bei Car2Go, dem anderen großen Freefloating-Anbieter in Deutschland, ist dies so. In den Mietbedingungen heißt es: "Bezüglich Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 Promille." Sprecher Andreas Leo sagte dem Auto Club Europa (ACE), Kunden drohe bei Verstößen der Ausschluss. Auch Drive-Now-Kunden verlieren ihre Mitgliedschaft, wenn der Anbieter von der Trunkenheitsfahrt erfährt. Der Ausschluss sei so sogar "lebenslang", betonte Michael Fischer.
Flinkster hält sich an die gesetzlichen Regelungen
Etwas anders regelt das Thema Alkohol am Steuer der stationsbasierte Anbieter Flinkster der Deutschen Bahn. "Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen und schreiben keine abweichende Promillegrenze vor", sagte ein Sprecher. Haftungsfragen beantwortet Flinkster allerdings ähnlich wie die Konkurrenz: Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass der Kunde am Steuer nicht fahrtüchtig war, muss er damit rechnen, auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben. Einen Mitgliedsausschluss sieht Flinkster dagegen nicht pauschal vor, behält sich dies für Einzelfälle aber vor.