Bußgeld bei verspäteter Kfz-Hauptuntersuchung
Stand: 02.04.2012
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Stuttgart - In Zukunft müssen Autofahrer sich auf saftige Bußgelder einstellen, wenn sie den Termin für die Hauptuntersuchung deutlich überziehen. Aber auch jetzt werden schon Verwarngelder fällig. Darüber hinaus werden ihnen in der Flensburger Verkehrssünderkartei Punkte aufgebrummt und die Versicherung macht ihnen Ärger.
Zwei bis vier Monate nach Ablauf der HU-Plakette auf dem Kennzeichen kann die Polizei 15 Euro kassieren, erläutert die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Nach vier Monaten sind 25 Euro fällig, nach acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte. Plakettenmuffel können außerdem den Versicherungsschutz verlieren: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen.
Aufschlag von 20 Prozent auf die regulären Prüfungsgebühren
Für Fahrer, die ihren Wagen deutlich zu spät zur Hauptuntersuchung bringen, wird das künftig nochmal teurer: Künftig soll ein Aufschlag von 20 Prozent auf die regulären Prüfungsgebühren erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter mehr als zwei Monate im Verzug ist. Das sieht eine Reform der Kfz-Pflichtprüfung vor, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Dafür soll die neue Plakette aber von dem Tag der Untersuchung an gelten und nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert werden.
Die Neuregelungen sollen nach dem Votum des Bundesrats von Freitag zum 1. Juli in Kraft treten. Sie beinhalten weitere Änderungen, zum Beispiel eine Pflichtprobefahrt und eine einheitliche Mängeldokumentation durch die unterschiedlichen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ.
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