Bundesbank lobt Reformpaket für Lebensversicherer
Stand: 30.06.2014
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Berlin - Bundesbank und Verbraucherschützer haben zentrale Elemente der Reform der Lebensversicherungen begrüßt. Die geplante Änderung der Kunden-Beteiligung an den Bewertungsreserven und die Begrenzung der Dividendenausschüttung an Aktionäre könnten die Stabilität der Lebensversicherer stärken, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesbank für eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am Montag in Berlin. Die Zahl gefährdeter Unternehmen reduziere sich so.
Die Probleme der Branche könnten bei langanhaltenden Niedrigzinsen aber nicht allein durch die geplanten Schritte dauerhaft gelöst werden, schreibt die Bundesbank: "Insbesondere müssen die Lebensversicherer selbst einen Beitrag leisten, indem sie ihre Eigenmittelpolster stärken und ein breites Produktangebot vorhalten."
Verbraucherschützer monieren allerdings die kurze Gesetzgebungsfrist und fordern weitergehende Korrekturen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum von den üblichen Fristen im Gesetzgebungsverfahren in diesem Fall so erheblich abgewichen werde. Das Problem sei schon länger bekannt, größere Änderungen in nächster Zeit nicht zu befürchten. Perspektivisch sei ein Systemwechsel nötig. In einigen Punkten müsse der vorliegende Entwurf noch nachgebessert werden.
Einbußen für Kunden möglich, deren Vertag bald ausläuft
Die neuen Regeln, mit denen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden sollen, könnten noch im Juli in Kraft treten. Ende dieser Woche soll der Bundestag endgültig abstimmen, am Freitag nächster Woche (11. Juli) dann der Bundesrat. Langfristige Zusagen an alle Versicherungsnehmer sollen gesichert werden. Für Kunden, deren Vertrag bald endet oder die ihre Police demnächst kündigen, kann dies Einbußen bedeuten.
Versicherte sollen bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an den Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind. Können sie erfüllt werden, kann auch ausgezahlt werden. Zudem entfällt die Begrenzung bei steigenden Kapitalmarktzinsen.
Erneute Kritik kommt von den Lebensversicherern. Sie wehren sich unter anderem gegen die Ausschüttungssperre, die Offenlegung von Provisionen sowie eine stärkere Beteiligung von Kunden an Risikoüberschüssen. Der Garantiezins für Neuverträge sollte zudem nicht schon zum Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden, sondern erst ein Jahr später, fordert die Versicherungsbranche.