Bund prüft Provisionspraxis von Privatversicherern
Stand: 14.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Hamburg - Vermittler privater Krankenversicherungen müssen möglicherweise mit großen Einschnitten rechnen. Auf Druck der Abgeordneten von Union und FDP prüfen Finanz- und Justizministerium in Berlin nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (Freitagsausgabe) eine gesetzliche Deckelung der üblichen Vermittlungsprovisionen beim Vertragsabschluss. Außerdem sollen Vermittler künftig länger als bisher ihre eingestrichenen Provisionen zurückzahlen müssen, falls ein Kunde seinen Vertrag kündigt. Denkbar ist den Angaben zufolge eine Haftungsfrist von fünf statt bisher zwei Jahren. "Die Initiative der Fraktionen ist sinnvoll", lautet es aus Regierungskreisen.
Union und FDP reagieren damit der Zeitung zufolge auf Berichte über Provisionsexzesse in der Branche der privaten Krankenversicherer. Weil der Wettbewerb um junge Gutverdiener unter den Versicherern inzwischen äußerst scharf geworden ist, werden für einen Vertragsabschluss mitunter 14 bis 18 Monatsbeiträge als Belohnung gezahlt. Bei Monatsbeiträgen von 200 Euro bis 300 Euro für viele erstmals privat Versicherte erzielt der Vertrieb dann zwischen 2800 und 5600 Euro an Provision - für einen einzigen Vertrag. Wegen extrem kurzer Haftungszeiten für die Provision von oftmals nur einem Jahr können Vermittler Kunden zur Kündigung bewegen und neu vermitteln - und so zwei- oder dreimal die Provision kassieren. Die wird immer vom Kunden gezahlt. Deshalb ist die Verlängerung der Haftungszeiten von großer Bedeutung.
"Ich sehe die Entwicklung sehr kritisch", sagte der finanzpolitische Sprecher von CDU/CSU, Klaus-Peter Flosbach, der FTD. Er fordert eine Obergrenze für Provisionen; im Gespräch ist ein Deckel von neun bis zwölf Monatsbeiträgen, heißt es. Auch die Praxis, Kunden immer neue Policen anzudrehen, müsse eingedämmt werden. "Ich halte es für richtig, wenn die Vermittler bis zu fünf Jahre haften." Geprüft werde vor allem eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Ziel sei eine weitreichende Regelung. "Wir müssen alle Regelungsebenen treffen, um Ausweichmöglichkeiten ausschließen zu können", hieß es weiter. Im Gespräch ist auch eine Änderung des Handelsgesetzbuchs, der Gewerbeordnung und der Kalkulationsverordnung.
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