Bootsführer sollten an ausreichenden Versicherungsschutz denken
Stand: 06.05.2010
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Elmshorn - Für Freizeitkapitäne beginnt in diesen Wochen die "Hoch-Zeit". Doch ehe die Boote zu Wasser gelassen werden, sollten Skipper prüfen, ob sie richtig versichert sind. Denn ohne Versicherungsschutz drohen erhebliche finanzielle Belastungen.
Auf eine Bootshaftpflichtversicherung sollten die Hobby-Seeleute auf gar keinen Fall verzichten, meint der Bund der Versicherten. Sie wird etwa im Fall einer Kollision wichtig. Dann übernimmt der Versicherer alle berechtigten Forderungen oder wehrt unberechtigte ab. In Ländern wie Italien, Spanien oder Kroatien ist diese Police im Gegensatz zu Deutschland sogar Pflicht.
Wer durch die Weltmeere reist, sollte stets seine gültige "blaue Karte" an Bord haben. Sie ist die Auslandsbestätigung für die Haftpflichtversicherung. Skipper, die ohne dieses Dokument auf große Fahrt gehen, müssen mit Bußgeld oder sogar einer Beschlagnahme des Bootes rechnen.
Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung richtet sich bei Segelbooten nach der Segelfläche. Bei Motorbooten ist hingegen die Motorstärke ausschlaggebend. Wichtig ist auch die Höhe der Versicherungssumme. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Für größere Boote und Yachten empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Dabei gilt die Versicherung übrigens für das Boot. Das hat den Vorteil, dass sie auch zahlt, wenn nicht der Eigner, sondern ein anderer "Kapitän" am Ruder steht.
Wer sich gegen Schäden am eigenen Boot wappnen möchte, braucht eine Bootskaskoversicherung. Diese tritt ein bei Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus und Diebstahl. Damit ist das Boot nicht nur auf dem Wasser oder im Hafen, sondern auch während eines Transports vom Winterquartier zum Wasser abgesichert. Die Prämie für die Sicherheit an Bord berechnet sich beispielsweise aus dem Fahrtgebiet, der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung.
Daraus folgt, dass "Seeleute" aus ihrer Reiseroute kein Geheimnis machen sollten. Wer angibt, in europäischen Binnengewässern zu schippern, tatsächlich aber vor Kreta ankert oder eine Stippvisite nach Helgoland macht, verliert im Ernstfall möglicherweise den Versicherungsschutz.
Ebenfalls über die Versicherungsfrage Gedanken machen sollten sich alle, die ein Boot chartern wollen. Experten wie der Hamburger Versicherungsmakler Wehring und Wolfes empfehlen Skippern und ihrer Crew, auf jeden Fall eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise Haftungsansprüche von mitreisenden Crew-Mitgliedern. Auch Schäden an der gecharterten Yacht, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sowie ein Charter-Ausfall infolge einer verspäteten Rückgabe der Yacht oder einer selbst verschuldeten Havarie sind abgedeckt.
Ferner schlagen die Experten von Wehring und Wolfes vor, eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz abzuschließen. Mit dieser Police sind Yachtfreunde auf der sicheren Seite, wenn die Reise ausfällt oder abgebrochen werden muss - etwa bei Krankheit eines der Crew-Mitglieder. Dann werden eventuell anfallende Stornokosten genauso erstattet wie zusätzlichen Rückreisekosten. Gegen sonstige Schäden, die der Versicherte verursacht, empfiehlt sich eine Privathaftpflicht fürs Ausland.