Bis zu 594 Euro: Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen
Stand: 17.12.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Der Preiskampf der gesetzlichen Krankenkassen bekommt ab 1. Januar 2015 neuen Zündstoff - denn dann können die Kassen ihren Zusatzbeitrag selbst bestimmen. Versicherte können profitieren.
Erste Kassen geben Zusatzbeiträge bekannt – Fast jedes Mitglied hat im Januar ein Wechselrecht
Nach den Ankündigungen der ersten Kassen zeigt sich, dass einige Versicherte durch einen Wechsel künftig bis zu 594 Euro im Jahr sparen können. Das teilt das unabhängige Verbraucherportal Verivox mit.
Bisher haben 78 Krankenkassen angekündigt, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben wollen und in welcher Höhe er liegt. Die Planungen reichen von 0,0 bis 1,2 Prozent. Bei 43 von ihnen werden die Beitragssätze gegenüber 2014 sinken. Trotzdem können sich nicht alle zahlenden Mitglieder auf geringere Beiträge freuen. Denn parallel steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze klettert um 900 Euro auf 49.500 Euro.
Nur ein Anbieter plant, ohne Zusatzbeitrag auszukommen
Durch den Wechsel zu einer Krankenversicherung mit niedrigerem Beitragssatz lässt sich Geld sparen. Einige Krankenkassen wollen einen Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent verlangen. Zwei kleinere Anbieter planen bisher, ganz ohne Zusatzbeitrag auskommen zu wollen. Daraus ergibt sich eine Differenz beim Beitragssatz von bis zu 1,2 Prozent. Wer mehr als 49.500 Euro als Jahresbruttolohn verdient, spart dann bei einem Kassenwechsel 594 Euro.
Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen (Juli 2014) galten 6,3 Millionen Krankenkassenmitglieder als wechselaffin. „Wir erwarten, dass der Preiswettbewerb jetzt stark anzieht“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Wechsel zum übernächsten Monat wirksam
Da fast alle Krankenkassen ab 1. Januar einen Zusatzbeitrag erheben werden, steht nahezu jedem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch für Versicherte, die in einem Wahltarif sind. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.
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