Betrunkenen Fahrer am Losfahren hindern
Stand: 10.07.2014
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Berlin - Verursacht ein betrunkener Autofahrer einen Unfall, kann es auch für seinen Beifahrer teuer werden. Wer merkt, dass der Fahrer Alkohol im Blut hat, muss die Fahrt unterbinden. Sonst verliert er unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz. Ist der Beifahrer gar Besitzer des Fahrzeugs, kann es Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz geben.
Wenn die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit für Mitfahrer erkennbar ist, haften auch sie bei einem Unfall. Darauf weist Fachanwalt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Es gehöre zu den Sorgfaltspflichten von Beifahrern, zu checken, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. Haben sie den Verdacht, dass er Alkohol getrunken hat, steigen sie am besten nicht ein. Wer das erst unterwegs bemerkt, sollte die Weiterfahrt sofort unterbinden.
Wird ein Mitfahrer, der wissentlich mit einem alkoholisierten Fahrer unterwegs ist, bei einem Unfall verletzt, kann sich laut Eilers zum Beispiel sein Anspruch auf Schmerzensgeld reduzieren. Das sei dann vom Verschulden abhängig und im Einzelfall zu prüfen.
Wenn der Mitfahrer zugleich der Fahrzeughalter ist, können die Folgen noch weitreichender sein: Weil dann die Halterhaftung besteht, kann das in der Kaskoversicherung bis zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes führen, warnt der Verkehrsrechtsexperte. Sind andere Verkehrsteilnehmer an dem Unfall beteiligt, drohe zudem in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Regress des Versicherers.