Berufsunfähigkeitsversicherung: Kleingedrucktes beachten
Stand: 15.04.2010
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Horst - Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind für Laien nur schwer zu durchschauen. Dazu zählt etwa das Thema Verweisung. Sie ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Deshalb ist es am besten, wenn im Vertrag auf die abstrakte Verweisung ganz verzichtet wird.
Ebenfalls vorteilhaft ist die 6-Monats-Prognose in den Versicherungsbedingungen. In älteren Versicherungsbedingungen wurde von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt diese bescheinigte und sie voraussichtlich langanhaltend sein und damit mindestens drei Jahre andauern sollte.
Neuere und vorteilhaftere Versicherungsbedingungen sehen dagegen vor, dass man die Rente schon bekommt, wenn man voraussichtlich mehr als sechs Monate berufsunfähig ist. Diese Klausel sollte in einem neuen Vertrag enthalten sein.
Viele Gesellschaften sehen in den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung vor, dass die Rente erst nach einem Karenzeitraum von einem halben Jahr gezahlt wird. Dadurch kann Versicherten ein nicht unerhebliches finanzielles Loch drohen. Besser ist es, wenn die Rente sofort ab Beginn der Berufsunfähigkeit und dann auch rückwirkend gezahlt wird, wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit länger dauert.
Oft geht der tatsächlichen Invalidität ein langer Krankheitsprozess voraus, bevor ein Gedanken an die dauernde Berufsunfähigkeit verschwendet wird. Und für diesen Fall sind lange Meldefristen von Vorteil, die auch eine rückwirkende Zahlung erlauben - und zwar von dem Moment an, in dem bereits Berufsunfähigkeit vorlag, ohne dass der Betroffene bereits davon wusste.
Ohne solche rückwirkenden Meldefristen zahlt die Versicherung erst ab dem Moment, in dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde. Auch dadurch geht Versicherten viel Geld verloren, denn die Rente wird nicht nachgezahlt.
Wenn ein Antrag auf Leistungen gestellt wird, dauert die Entscheidung meist Monate. Dann ist wichtig, dass mit Beginn des Antrages die Versicherungsbedingungen eine Stundung der Beiträge vorsehen. Denn oft fällt nach der Lohnfortzahlung das Einkommen weg, so dass es Versicherten schwerfällt, die Prämien zu zahlen. Können die Beiträge aber während des Antrags auf Rentenzahlung nicht mehr gezahlt werden, geht der Versicherungsschutz verloren.
Wichtig ist ferner, dass der Schutz vor Berufsunfähigkeit weltweit gilt. Noch immer sehen etliche Verträge vor, dass der Schutz sich auf Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland oder bestenfalls im EU-Ausland beschränkt. Wer dann umzieht, verliert büßt den Leitungsanspruch ein.
Werden die Verträge genau gelesen, entgehen Versicherte dem Ärger, der bei der Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht.