Berufsunfähigkeitsversicherung: keine Informationen verschweigen
Stand: 18.08.2010
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Aurich - Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss seine Krankheitsgeschichte im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig offenbaren. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich (AZ: 3 O 2/10- 001) in einem Fall hervor, in dem ein Mann Rückenschmerzen verschwiegen hatte.
Der Mann hätte wissen müssen, dass die Rückenschmerzen, die immerhin zu einer einmonatigen Arbeitsunfähigkeit geführt hatten, für den Versicherer von Interesse sein dürften und deshalb angegeben werden müssen, urteilten die Richter. Da er das nicht getan habe, handelte er nach Überzeugung der Richter arglistig.
Der Betroffene hatte die Rückenschmerzen in Zusammenhang mit Halsschmerzen und Grippe genannt, ohne dabei die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erwähnen. Deshalb sprachen die Richter auch den Versicherungsvertreter von der Verpflichtung frei, bei den erwähnten Beschwerden genauer nachzufragen. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es sich um einmalige, kurzzeitige Beschwerden gehandelt habe, die keine Nachfragepflicht auslösen.
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