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Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld schließen sich aus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Köln - Wer eine Berufsunfähigkeitsrente von seiner privaten Versicherung bezieht, kann nicht gleichzeitig von seiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten. Entsprechende Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wie das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 168/08) entschieden hat.

Zwar hatte der Krankenversicherer in dem verhandelten Fall Kenntnis davon bekommen, dass der Mann gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsrente bezog, hatte das Geld aber dennoch versehentlich weitergezahlt. Doch auch in diesem Fall darf der Versicherte die zu viel gezahlten knapp 17.000 Euro nicht behalten, sondern muss das Geld zurückzahlen. Nach Ansicht der Richter hätte er auf die Berufsunfähigkeit hinweisen müssen.