Berufsunfähigkeitspolice muss bei falschen Angaben nicht zahlen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 28.09.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Coburg - Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen verschweigt, hat er keinen Anspruch auf Leistungen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.
Geklagt hatte ein Mann, der bei Abschluss eines Versicherungsvertrages im Februar 2007 bereits seit mehreren Wochen wegen Wirbelsäulenbeschwerden krankgeschrieben war, dies aber nicht angegeben hatte. Rund eineinhalb Jahre später beantragte er von der Versicherung die Zahlung von 1.000 Euro monatlicher Rente. Die Versicherung lehnte dies ab, nachdem sie sich über die Krankengeschichte des Klägers genau informiert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger die Versicherung arglistig getäuscht hatte.
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