Berufsunfähigkeit richtig absichern - auf das Kleingedruckte achten
Stand: 18.09.2014
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Hamburg - Einige Versicherungen sind wichtiger als andere. Ein Muss ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU), findet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vor der Unterschrift lohnt sich aber ein Blick ins Kleingedruckte.
Wer wegen einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, muss mit herben finanziellen Einbußen rechnen. So erhalten etwa alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, wenn sie weniger als drei Stunden irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben können. Bei den wenigsten dürfte das ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine BU kann diese Lücke auffüllen. Die Versicherung zahlt monatlich eine vereinbarte Rente.
Sieben Tipps zur Suche nach einem guten Vertrag:
1. Konditionen vergleichen
Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich unter anderem nach der Höhe der Rente, der Vertragslaufzeit, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Dabei gilt: Je gesünder der Versicherte ist, umso günstiger seien die Angebote, sagt Becker-Eiselen. Die Höhe der BU-Rente sollte 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen. Der Vertrag läuft am besten bis zum Renteneintritt.
Wichtig für die Beitragshöhe ist auch der Beruf. Die Versicherer stufen unterschiedliche Berufe in verschiedene Risikogruppen ein. Geringes Risiko haben zum Beispiel Diplomkaufleute, Verkäufer ein normales. Ein erhöhtes Risiko haben Arzthelfer, Maurer ein hohes Risiko. Je geringer das Risiko, desto günstiger die Beiträge.
Nicht empfehlenswert sind aus Sicht von Verbraucherschützern gekoppelte Verträge, also zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung mit BU. Bei diesen Kombinationen ist der Berufsunfähigkeitsschutz oft zu gering und der Beitrag teuer, weil ein Teil in den Sparvertrag fließt. Günstiger sind Einzelverträge.
2. Geringe Differenz zwischen Netto- und Brutto-Beitrag
Bei der Wahl des Anbieters achten Verbraucher am besten auf den Brutto-Beitrag. Er gibt an, wie hoch die monatliche Zahlung maximal steigen kann, wenn keine Überschüsse mehr erzielt werden. Die Differenz zwischen dem aktuellen Zahlbeitrag, dem Netto-Beitrag, und dem maximalen Brutto-Beitrag sollte nicht zu groß sein, rät Becker-Eiselen.
3. Gesundheitsprüfung ehrlich beantworten
Da Krankheit die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist, prüfen die Anbieter genau, welche Vorerkrankungen bekannt sind. Wer den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung nicht wahrheitsgemäß beantwortet und zum Beispiel verschweigt, dass er raucht, eine Extremsportart betreibt oder unter Rückenschmerzen leidet, verwirke möglicherweise seinen Versicherungsschutz, warnt Una Großmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
Verbraucher sollten sich mit der Beantwortung der Fragen daher Zeit lassen. Beim Ausfüllen könne auch ein Arzt helfen, der gemeinsam mit dem Patienten die Krankenakte durchgeht. Wichtig zu beachten: Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte besser eine unverbindliche anonymisierte Risikovoranfrage stellen. Denn die Versicherung speichert jede Ablehnung im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS), auf die auch andere Versicherungsunternehmen Zugriff haben.
4. Risikozuschläge besser als Ausschlüsse
Menschen mit Vorerkrankungen empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten, lieber einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen als einen Teil von der BU-Versicherung auszuklammern. Der Beitrag sei dann zwar höher, dafür seien alle Risiken eingeschlossen. Ausschlüsse sollten außerdem verhältnismäßig sein. So könne nach einem Bruch nicht das gesamte Skelett ausgeschlossen werden.
5. Auf abstrakte Verweisung verzichten
Verbraucher sollten nachteilige Verweisungsklauseln ausschließen, die festlegen, dass die BU-Rente nicht gezahlt wird, wenn der Versicherte eine ähnliche Tätigkeit ausüben kann. Eine abstrakte Verweisung ist etwa der Fall, wenn ein Zimmermann theoretisch als Berater in einem Baumarkt arbeiten könnte, erklärt Boss. Außerdem sollten Anbieter auch bei der Nachprüfung im Schadensfall auf Verweisungsklauseln verzichten. Sind solche Klauseln in einer bereits abgeschlossen Police enthalten, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt oder umgestellt werden.
6. Auf kurzen Prognosezeitraum achten
Ist ein Versicherter länger krankgeschrieben und möglicherweise berufsunfähig, muss der Arzt eine Prognose abgeben, wie lange der Patient voraussichtlich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Im Vertrag sollte dieser Prognosezeitraum maximal sechs Monate betragen, rät Becker-Eiselen. Zudem sollten Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden.
7. Nachversicherungsgarantie sichern
Oft wählen junge Versicherte bei Vertragsabschluss eine eher niedrige BU-Rente, um die Beiträge gering zu halten. Ratsam ist es in diesem Fall, auf eine Nachversicherungsgarantie zu achten. Wenn der Absicherungsbedarf etwa nach der Geburt eines Kindes steigt, kann die Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden, erklärt Bianca Boss.
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