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Berufsunfähigkeit: Gesundheitliche Lage ausführlich darlegen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Köln - Wer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen will, muss den genauen Grund sowie den exakten Umfang der Einschränkung darlegen. Zudem müssen die gesundheitlichen Probleme, die die Ausübung eines Jobs verhindern, erklärt werden, wie das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 133/09) entschieden hat.

Demnach muss der Versicherte eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung abgeben, mit der für Außenstehende nachvollziehbar wird, wie genau der Tätigkeitsbereich aussieht und welche Anforderungen dieser an ihn stellt. Selbstständige Betriebsinhaber müssen darüber hinaus auch beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen sie mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten könnten, ihnen keine Betätigungsmöglichkeiten lassen.

Und auch die Möglichkeit einer Umorganisation des Betriebs, durch die eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden kann, ist zu erläutern. Dabei ist vor Gericht eine Art Stundenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, in welchem zeitlichen Umfang Arbeiten noch erledigt werden können.

Nur wenn aus all dem deutlich wird, dass tatsächlich keine sinnvolle Arbeit mehr in einem nennenswerten zeitlichen Umfang verbleibt, wird der Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Rente durchsetzbar sein.