Bei Trunkenheit am Steuer kein Versicherungsschutz
Stand: 20.02.2012
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Darmstadt - Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg. Doch wer betrunken von der Arbeit nach Hause fährt und einen Unfall verschuldet, kann sich nicht auf seine Unfallversicherung verlassen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber von dem Alkoholkonsum im Betrieb wusste und ihn nicht unterbunden hat. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 9 U 154/09).
In dem verhandelten Fall war ein 30-Jähriger auf dem Heimweg tödlich verunglückt. Seine Witwe forderte eine Hinterbliebenenrente für sich und die beiden Kinder. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab. Sie wies darauf hin, dass der Mann 2,2 Promille im Blut hatte und absolut fahruntüchtig war. Die Witwe argumentierte, dass Alkoholkonsum in der Firma des Mannes üblich sei und vom Arbeitgeber toleriert werde.
Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft Recht. Für den Unfall sei allein die Fahruntüchtigkeit des Mannes verantwortlich gewesen. Der Unfallversicherungsschutz sei auch nicht aufgrund einer etwaigen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erhalten geblieben. Vielmehr habe der Arbeitgeber ein Alkoholverbot erteilt und alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt.