Bei Fahrerflucht muss die Versicherung nicht voll bezahlen
Stand: 03.07.2017
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Ansbach - Autofahrer, die einen Unfall verursachen und einfach weiterfahren, können dafür von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung belangt werden. Unter Umständen kann die Versicheurng die Schadenregulierung in einem solchen Fall verweigern.
Fahrerflüchtige Autofahrer können von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Unter Umständen müssen sie den von ihnen verursachten Schaden selbst zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Ansbach (Az.: 5 C 816/16).
Kfz-Versicherung kann Geld zurückfordern
In dem verhandelten Fall beschädigte eine Frau ein parkendes Auto und fuhr fort. Als der Besitzer, der zum Unfallzeitpunkt nicht beim Auto war, den Schaden von über 2000 Euro entdeckte, rief er die Polizei. Die Frau wurde ausfindig gemacht, gab aber an, nichts gemerkt zu haben. Ein Gutachten klärte hingegen, dass nicht nur ihr Auto beim Unfall beteiligt war, sondern dass sie auch den Vorgang hätte mitbekommen müssen.
Ihre Haftpflichtbedingungen besagen, dass sie unter anderem einen Unfallort nicht verlassen darf, ohne die zur Aufklärung nötigen Feststellungen ermöglicht zu haben - somit war ihr Verhalten ein Verstoß. Dem Versicherer musste sie die zunächst beglichene Summe so aus eigener Tasche zurückzahlen.
Lässt sich im Zuge der Ermittlungen ein flüchtiger Fahrer ausfindig machen, kann ihn dessen Kfz-Haftpflichtversicherer für den Schaden bis zu einer Summe von 5000 Euro in Regress nehmen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.