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Bei der Autopolice nicht nur auf die Prämie schielen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Jedes Jahr im November blasen die Kfz-Versicherer zur Jagd auf wechselwillige Kunden. Und viele Autofahrer können tatsächlich von einem Wechsel profitieren und die Versicherungskosten drücken. Aber Vorsicht: Entscheidend ist nicht allein die Prämienhöhe. Der Versicherungsschutz im Kleingedruckten sollte genauso unter die Lupe genommen werden.

Um Kunden anzulocken, legen die Kfz-Versicherer häufig neue Tarife auf, die vor allem auf einen günstigen Preis setzen. Vorsicht bei solchen Angeboten: Oft handelt es sich dabei um einen einfachen Basisschutz, der weniger Leistungen bietet als die anderen Tarife des Versicherers. So werden Leistungen ausgedünnt und die Möglichkeiten der Versicherten beschnitten, etwa bei der Schadensregulierung. So sehen günstige Tarife fast immer eine Werkstattbindung vor. Dagegen spricht grundsätzlich nichts, wenn es in der Nähe eine entsprechende Werkstatt gibt. Gerade in ländlichen Regionen aber kann das ein Problem sein.

Bei Kilometerangaben nicht mogeln

Je weniger Kilometer man voraussichtlich fährt, umso günstiger wird die Versicherungsprämie. Versicherte sollten sich aber nicht dazu verleiten lassen, die Fahrleistung künstlich klein zu halten - das fliegt oft auf, und im Schadensfall droht Ärger. Lieber sollte die realistische Fahrleistung angegeben werden - liegt die tatsächlich dann darunter, erstatten einige Versicherer Prämien zurück.

Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, an der Versicherungssumme zu sparen. Denn bei schlimmeren Unfällen mit Personenschäden sind auch vermeintlich hohe und unerreichbare Versicherungssummen schnell erreicht. Die Deckungssumme sollte in der Haftpflicht mindestens 50 Millionen Euro betragen, bei Personenschäden sollte der Vertrag eine Haftung von zwölf Millionen Euro garantieren.

Wer einen Neuwagen fährt, sollte im Vertrag eine sogenannte Neuwertentschädigung vereinbaren. Bei einem Totalschaden wird je nach Versicherer und Vertrag bis zu 24 Monate lang der Neuwert ersetzt und damit der hohe Wertverlust ausgeglichen. Eine entsprechende Regelung gibt es auch für teurere Gebrauchtwagen.

GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge unverzichtbar

Leasingnehmer sollten darauf achten, dass in ihrem Vertrag eine GAP-Deckung vorhanden ist. Die sorgt dafür, dass bei einem Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Leasing-Fahrzeugs und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag erstattet wird.

Viele Versicherer verzichten bei Neuabschlüssen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit werden auch Schäden reguliert, die grob fahrlässig verursacht worden sind. Ausnahmen sind Unfälle, die durch Alkohol am Steuer entstanden sind, sowie Schäden, die auf besonders schwere Verkehrsverstöße - wie Rotlichtfahrten - zurückzuführen sind.