Bei Auslandsfahrten an die Grüne Versicherungskarte denken
Stand: 30.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Bei Auslandsfahrten sollten Autofahrer immer die Grüne Versicherungskarte im Gepäck haben. Daran erinnert der ADAC in München. Kommt es zu einem Unfall, vereinfacht das Dokument die Schadensregulierung.
Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung. Innerhalb der Europäischen Union reicht zwar auch das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Allerdings sind laut ADAC in einigen Ländern die Behörden über den Wegfall der Mitführpflicht für die Grüne Versicherungskarte nicht immer informiert und verhängen Bußgelder.
Eine Mitführpflicht für die Karte besteht weiterhin in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, der Ukraine und Weißrussland. Auch Russland erkennt die Versicherungskarte inzwischen an und fordert keine zusätzliche Grenzversicherung mehr. Russlandreisende müssen allerdings darauf achten, dass das Kürzel "RUS" auf dem Dokument ausgewiesen ist.
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