BdV: Kostenlose Telefonaktion zum Thema Kfz-Versicherung
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.09.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Henstedt-Ulzburg - Der Bund der Versicherten (BdV) bietet Autofahrern in einer Telefonaktion eine kostenlose Beratung zum Thema Kfz-Versicherung an. Die BdV-Versicherungsexperten stehen am 2. November 2010 in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800-0003215 Rede und Antwort, wie der BdV in Henstedt-Ulzburg mitteilte. Erwartet würden viele Fragen zum Wechsel der Versicherung.
Bekanntlich muss die alte Kfz-Versicherung vor dem 30. November eines Jahres gekündigt sein, wenn man mit Beginn des neuen Jahres zu einer anderen Versicherung wechseln möchte. "Am 30. November muss die Kündigung nachweisbar beim Versicherer vorliegen", sagt Jens Trittmacher, Leiter der BdV-Beratungsabteilung. Deshalb sollte der Versicherte die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein übermitteln. Die BdV-Beratung ist auch für Nicht-Mitglieder kostenlos.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
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