Bauherren-Haftpflicht sollte 5 Millionen Euro abdecken
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 21.04.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro aufweisen und bereits beim Kauf des Grundstücks abgeschlossen werden. Das empfiehlt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg.
Für Bauherren ist die Haftpflichtversicherung ein Muss. Denn der Bauherr haftet für alle Schäden, die vom Bau und Grundstück ausgehen, sofern niemand sonst verantwortlich ist. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Deckungssumme und dem Baupreis.
Der Bund der Versicherten empfiehlt Bauherren darüber hinaus auch eine Feuer-Rohbauversicherung. Diese schützt bei Brand, Blitzschlag und Explosionen. Die Police sollte bei Baubeginn abgeschlossen werden. Gut zu wissen: Oft ist die Feuerversicherung für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, sofern der Bauherr bei der gleichen Gesellschaft später eine Wohngebäudeversicherung abschließt.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.