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Azubis: Bei Lücke bis zum ersten Job arbeitslos melden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Suhl - Nach dem Ende der Ausbildung droht vielen Jugendlichen eine Lücke in der Krankenversicherung. Der Schutz kann unterbrochen sein, wenn der neue Job nicht nahtlos anschließt. Darauf weist Eckhard Lochner, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Suhl hin.

Wer sich rechtzeitig arbeitslos meldet, könne die Lücke in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jedoch schließen. Hierfür müssten sich die Auszubildenden spätestens zum Ende ihrer Ausbildungszeit arbeitslos melden und binnen zwei Wochen einen vollständigen Antrag auf Arbeitslosengeld beim zuständigen Amt einreichen.

Zwar würden meist auch später eingereichte Anträge berücksichtigt, doch in puncto Versicherungsschutz sollten Auszubildende lieber kein Risiko eingehen, so Lochner. Eine Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebes sollte dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beiligen.