Azubis: Bei Lücke bis zum ersten Job arbeitslos melden
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 22.08.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Suhl - Nach dem Ende der Ausbildung droht vielen Jugendlichen eine Lücke in der Krankenversicherung. Der Schutz kann unterbrochen sein, wenn der neue Job nicht nahtlos anschließt. Darauf weist Eckhard Lochner, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Suhl hin.
Wer sich rechtzeitig arbeitslos meldet, könne die Lücke in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jedoch schließen. Hierfür müssten sich die Auszubildenden spätestens zum Ende ihrer Ausbildungszeit arbeitslos melden und binnen zwei Wochen einen vollständigen Antrag auf Arbeitslosengeld beim zuständigen Amt einreichen.
Zwar würden meist auch später eingereichte Anträge berücksichtigt, doch in puncto Versicherungsschutz sollten Auszubildende lieber kein Risiko eingehen, so Lochner. Eine Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebes sollte dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beiligen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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