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Autoversicherung: In Werkstattbindung nicht blind einwilligen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Schleswig - Wenn Autoversicherer mit Beitragsnachlässen durch eine Werkstattbindung locken, sollten Kunden die Bedingungen genau lesen. Dazu rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Schreibe die Kfz-Versicherung zur Reparatur von Schäden eine bestimmte Werkstatt vor, könne das zum Beispiel die Zusatzgarantie für ein Fahrzeug gefährden, für die der Garantiegeber seinerseits Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Vertragswerkstatt zur Bedingung macht.

Bei geleasten und finanzierten Pkw kann eine Werkstattbindung von Versicherern die fristlose Vertragskündigung zur Folge haben, wenn der Leasinggeber eigene Vorschriften für die Werkstattwahl macht, warnt die Rechtsanwaltskammer. Außerdem müsse der Versicherte bei einer Panne im Urlaub mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen, weil der vorgeschriebene Reparaturbetrieb nicht erreichbar ist. Der Vorteil der Werkstattbindung: rund 20 Prozent Beitragsnachlass für Vollkaskoversicherte.