Autoversicherung: Cabrio nur kurz mit offenem Dach parken
Stand: 04.05.2012
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Berlin - Wer ein Cabriolet fährt, parkt besser nur kurz mit offenem Verdeck. Andernfalls riskiert er womöglich seinen Versicherungsschutz.
Grundsätzlich bleibe dieser zwar bestehen, wenn das Verdeck beim Parken geöffnet ist. Die Versicherung zahle im Schadensfall aber nur, wenn der Fahrer auf die besonderen Risiken bei seinem Auto Rücksicht nehme, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Konkret heißt das: Er darf seinen mit offenem Verdeck geparkten Wagen nur vorübergehend verlassen, etwa für einen kurzen Einkauf, und bleibt am besten in Sichtweite. Außerdem sollte er so nur tagsüber in belebten Gegenden parken und müsse das Auto in jedem Fall abschließen.
Alles andere gelte für den Versicherer als grob fahrlässig, so der GDV. Wer den Wagen zum Beispiel nachts ohne Verdeck eine Stunde lang in einer einsamen Straße stehenlasse, gefährde den Versicherungsschutz.
Bei einem geparkten Cabrio mit verschlossenem Dach gelten laut GDV die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Auto: Im Fall eines Einbruchs übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur des Autos und für fest installierte Geräte, zum Beispiel eingebaute Navigationsgeräte. Die Vollkaskoversicherung zahle auch bei Vandalismusschäden, etwa wenn jemand das Stoffverdeck aufschlitze, aber nichts stehle.