Autounfälle mit Kühen und Hunden lassen sich versichern
Stand: 13.10.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Eigentlich sind bei der Teilkasko der Kfz-Versicherung für Autos nur Unfälle mit sogenanntem Haarwild abgesichert. Dazu zählen etwa Damwild, Feldhasen und Füchse. Der Bund der Versicherten rät, den Vertrag um eine Wildschadenklausel zu ergänzen. Dann seien Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren jeder Art wie auch mit freilaufenden Kühen und Schafen oder herrenlosen Hunden abgedeckt.
Nicht nur bei Zusammenstößen müsse die Versicherung Schäden zahlen, sondern auch, wenn der Wagen großen Tieren auf der Straße ausgewichen ist. Denn durch das Manöver kann der Autofahrer erhebliche Personen- und Sachschäden vermeiden. Aber: Der Fahrer beziehungsweise der Versicherungsnehmer müsse beweisen, dass es sich um ein Ausweichmanöver aufgrund eines Tieres auf der Straße gehandelt habe und nicht um einen Fahrfehler. Mitfahrer können Zeugen dafür sein.
Der Bund rät, Polizei und den für den Unfallort zuständigen Jäger zu informieren. Sie stellen eine Bescheinigung darüber aus, dass es sich um einen Wildunfall handelt und sie kümmern sich gegebenenfalls um das Tier. Autofahrer sollten ihren Wagen anschließend nicht von Blut und Haaren reinigen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.