Autofahrer kassiert für eine Schadenstelle doppelt ab
Stand: 31.10.2014
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Saarbrücken - Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, darf frei entscheiden, ob er die Reparatur durchführen lässt oder sich den entsprechenden Betrag auszahlen lässt. Ein Gericht beschäftigte sich jetzt mit der Frage, was passiert, wenn der Halter auf eine Reperatur verzichtet und es erneut zu einem Unfall im Bereich der ersten Schadens kommt.
In einem vom Landgericht Saarbrücken verhandelten Fall (Az.: 13 S 198/13), auf den der ADAC hinweist, war ein Autofahrer nach einem ersten Unfall in einen weiteren verwickelt worden. Sein Fahrzeug wurde wiederum im linken Frontbereich beschädigt. Er forderte vom Verursacher des zweiten Unfalls Schadenersatz in Höhe von rund 2700 Euro abzüglich der Reparaturkosten in Höhe von gut 780 Euro, die er bereits für den ersten Unfallschaden erhalten hatte.
Die Gegenseite argumentierte, dass es bei dem erneuten Unfall nur zu einer "geringfügigen Schadenserweiterung" gekommen sei und sie deshalb nur anteilige Lackierkosten erstatten müsse. Das Gericht entschied jedoch, dass der Geschädigte sich die erste fiktive Abrechnung nicht anrechnen lassen müsse. Es minderte seinen Anspruch aber um 200 Euro, weil sein Fahrzeug wegen des Vorschadens 200 Euro weniger wert war.