Autofahrer: Der Blick auf die Handyuhr ist verboten
Stand: 18.12.2014
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Zweibrücken - Die Handynutzung während des Autofahrens ist gesetzlich untersagt - dieses Verbot schließt auch den Blick auf die Uhr des Mobilgerätes ein. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Beschluss.
Nach Auffassung der Richter liegt darin eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14).
Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als unbegründet verworfen. Der Autofahrer hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Er hatte während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen. Damit habe er das Handy nicht benutzt, argumentierte der Verurteilte. Die Richter aus Zweibrücken sahen dies anders. Sie betonten, nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt sei straffrei. Sobald ein Autofahrer eine der Funktionen seines Handys nutze, mache er sich strafbar. Eine Ausnahme gelte nur bei ausgeschaltetem Motor.