Autofahren mit Flipflops kann Vollkaskoschutz kosten
Stand: 30.07.2012
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Saarbrücken - Bei Temperaturen über der 30-Grad-Marke sind viele Autofahrer versucht mit Flipflops das Steuer zu übernehmen. Der Versicherer CosmosDirekt erklärt, warum das keine gute Idee ist.
Für alle Autofahrer, die privat unterwegs sind, gibt die Straßenverkehrsordnung zwar nicht vor, welches Schuhwerk zu tragen ist. Kommt es allerdings mit Flipflops oder Badeschlappen zu einem Unfall, kann das Gericht darin eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sehen und ein Bußgeld verhängen (Oberlandesgericht Bamberg, AZ: 2 SsOWi 577/06). Werden dazu Personen verletzt, kann es sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.
Während die Kfz-Haftpflicht für alle Schäden aufkommt, die ein Fahrer im Straßenverkehr verursacht, egal welche Schuhe er trägt, sieht das bei der Vollkasko-Police anders aus. Sie zahlt bei Schäden am eigenen Wagen, darf die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit aber kürzen. Für alle, die - wie Lkw-Fahrer - beruflich hinter dem Steuer sitzen, gilt übrigens: Nur mit festem Schuhwerk starten.
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, rät Autofahrern dringend von Flipflops und Co. ab: "Schlappen oder Riemchensandalen bieten keinen Halt. Die Gefahr ist groß, vom Pedal abzurutschen oder sich zu verhaken. Das Gefühl für Kupplung, Gas und Bremse fehlt, die Reaktionszeit steigt. Das kann Folgen haben, gerade wenn es auf Bruchteile einer Sekunde ankommt. Auch barfuß zu fahren, ist ein Risiko. Am besten eignen sich Turnschuhe mit einer dünnen Sohle - ein Paar sollte immer griffbereit im Auto liegen."