Auslandsreisekrankenpolice ist wichtige Vorsorge für den Notfall
Stand: 26.05.2014
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Rostock - Egal ob Strandurlaub, eine Wandertour oder eine Reise zur Fußball-WM - wer unterwegs krank wird, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur maximal die Kosten, die sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätten. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Dieser Schutz gilt zudem nur auf Reisen innerhalb der EU sowie in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann hier nützlich sein. Diese Police zahlt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinisch notwendige Verordnungen für Medikamente, Verbands- und Heilmittel und den ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland. Manche privaten Krankenversicherer zahlen den Krankenrücktransport auch, wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauert.
Die Auslandsreisekrankenversicherung wird entweder als Vertrag für eine Reise oder als Jahresvertrag angeboten. Der Vorteil der Jahrespolice: Der Kunde kauft den Schutz für mehrere Reisen im Jahr. Jede einzelne Reise darf allerdings nicht länger als sechs bis acht Wochen dauern. Gute Verträge für Einzelpersonen gibt es laut UPD schon für 7,50 Euro, Familienverträge für weniger als 20 Euro.