Ansprüche fristgemäß bei Unfallversicherung anmelden
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 26.09.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Wer Leistungen aus seiner Unfallversicherung erhalten will, muss bestimmte Fristen einhalten. Wollen Versicherte einen bleibenden Schaden geltend machen, muss dieser innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, heißt es in einem Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Außerdem muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Verpassen Versicherte diese Frist, dürfte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Vor Gericht haben Verbraucher dann geringe Chancen, ihre Ansprüche noch durchzusetzen.
Einige Versicherer haben die Frist, innerhalb der die Ansprüche geltend zu machen sind, mittlerweile auf 18 Monate oder zwei Jahre verlängert. Den Unfall selbst muss der Versicherte übrigens unverzüglich melden. Das heißt, innerhalb weniger Tage.
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Häufig zahlen die Versicherer nur mit Einschränkungen, wenn Sie als Hundehalter eine gesetzliche Vorschrift zum Anleinen Ihres Vierbeiners missachten und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Es gibt jedoch Tarife, die auch beim Führen ohne Leine uneingeschränkt leisten.
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