Anschiebehelfer haften nicht für Fahrzeugschäden
Stand: 29.12.2010
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Berlin - Jeden Tag eine gute Tat: Doch wer haftet, wenn der Helfer beim Anschieben eines festgefahrenen Autos Schäden verursacht? Der Helfer selbst müsse dafür nicht aufkommen, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Vielmehr bezahle die Versicherung des Autofahrers, der um Hilfe gebeten hat, für den Schaden. Denn wer hilft, sei bei leichter Fahrlässigkeit stillschweigend von der Haftung befreit. Will ein Autobesitzer seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen und stellt er Schadensersatzansprüche an den Helfer, müsse im Zweifelsfall allerdings ein Gericht entscheiden.
Verursacht ein Schneepflug Schäden an einem geparkten Auto, hafte die Räumfirma dafür. Am besten merkt sich der Autofahrer das Kennzeichen oder spricht den Fahrer an. Vermutet der Geschädigte aber nur, dass der Lackschaden von einem Räumfahrzeug stammen könnte, habe er ohne Beweise keine Chance auf Entschädigung. Der Schaden könnte ja auch von anderen Fahrzeugen kommen, sagt Rüter de Escobar.
Von Brücken herabstürzendes Eis ist nur dann Sache der Stadt oder Gemeinde, wenn Personen dabei verletzt werden. Schäden am Auto, die dabei entstehen, müsse die Versicherung des Fahrers übernehmen.