Angegebenen Tachostand nach Werkstattaufenthalt prüfen
Stand: 13.04.2015
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Berlin - Um Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden, sollten Werkstattkunden nach einer Auto-Reparatur einen Blick auf den auf der Rechnung angegebenen Kilometerstand werfen.
Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) empfiehlt, den notierten Wert mit dem im Wagen angezeigten Kilometerstand abzugleichen. Eine mögliche Fehlerquelle: Manchmal lesen Werkstätten den Tachostand aus dem Autoschlüssel aus. Dieser Wert kann den Juristen zufolge abweichend sein, wenn etwa der Kunde einen Zweitschlüssel vorgelegt hat.
Die letzte Werkstattrechnung kann nach einem Fahrzeugdiebstahl für die Kfz-Kaskoversicherung ein wichtiger Beleg für den Kilometerstand eines Fahrzeugs sein, gibt die Arbeitsgemeinschaft zu bedenken. Größere Abweichungen zwischen dem für die Diebstahlanzeige zu Protokoll gegebenen Wert und dem auf einer noch recht frischen Werkstattrechnung können zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Im schlimmsten Fall sieht sich der Fahrzeughalter mit dem Vorwurf des versuchten Versicherungsbetrugs konfrontiert, warnen die Fachanwälte.