Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Alte Versicherung richtig kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer mit den Konditionen einer Versicherung unzufrieden ist, kann kündigen und sich eine neue suchen. Versicherte müssen dabei aber häufig bestimmte Fristn beachten. Auch darüber hinaus sollten Verbraucher im eigenen Interesse einige wichtige Tipps beachten.

Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, will meist einen langfristigen Schutz für sich oder seinen Besitz. Aber was, wenn die Leistungen doch nicht dem entsprechen, was man sich wünscht? Wenn die Beiträge erhöht werden oder die Mitarbeiter schlicht unfreundlich sind? Dann bleibt Verbrauchern oft nur übrig, ihren Vertrag zu kündigen.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen

"Um schnell wieder aus unerwünschten Verträgen herauszukommen, gibt es das Recht auf Widerruf", sagt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest. Bei den meisten Policen hätten Versicherte dafür 14 Tage Zeit, nachdem sie die Unterlagen erhalten haben. Das könne zum Beispiel hilfreich sein, wenn jemand versehentlich bei einer Online-Reisebuchung eine Versicherung "mitgekauft" hat. "Informiert der Versicherer nicht über das Widerrufsrecht, dürfen Kunden auch nach dem Ablauf der 14 Tage noch widerrufen."

Fristen für die ordentliche Kündigung beachten

Darüber hinaus könnten Verbraucher ihre Versicherung wie jeden anderen Vertrag kündigen. Das gehe in Form einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ordentlich kündigen können Kunden schriftlich - per Brief, E-Mail oder Fax. Die Kündigungsfristen entnehmen Verbraucher den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Vertrags.

Für Sachversicherungen gelten häufig Fristen von drei Monaten. In der Kfz-Versicherung ist es meist nur ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Lebensversicherungen können in der Regel jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Versicherungsperiode umfasst ein Jahr bei einmaliger Beitrags- und Jahreszahlung. Ansonsten betragen die Fristen entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr, so Zunk.

Genügend Vorlauf einplanen

Steckkönig rät Versicherten, für ihre Kündigung genügend Vorlauf einzuplanen. Maßgeblich ist nicht, wann Versicherte den Brief abschicken. Entscheidend ist das Datum, an dem die Versicherung die Kündigung erhält. Versicherte sollten die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. "Nur so können Verbraucher beweisen, dass ihr Brief rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist."

Einige Versicherer lassen hingegen auch eine Kündigung per E-Mail zu. "Wer diesen bequemeren und billigeren Weg nutzen will, sollte dies mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist tun und um eine Kündigungsbestätigung bitten", sagt Steckkönig. Kommt keine Bestätigung, könnten Versicherte immer noch eine Kündigung per Brief nachschieben. Rechtlich seien Versicherer nicht dazu verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Oftmals kämen sie dieser Bitte des Versicherten jedoch nach.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Außerordentlich kündigen können dagegen sowohl Verbraucher als auch Versicherer. Das ist nach einem Schadensfall bei Sachversicherungen möglich. Versicherte können zudem außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, aber die Leistung oder das versicherte Risiko gar nicht mehr existieren, erklärt Zunk.

Auf lückenlosen Versicherungsschutz achten

"Bei besonders wichtigen Policen wie der privaten Haftpflicht sollten Kunden unbedingt darauf achten, dass es zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Versicherung keine Lücke gibt", warnt Steckkönig. Bei Krankenversicherungen hat der Gesetzgeber hier schon vorgesorgt: Aus einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung kommen Versicherte nur heraus, wenn sie nachweisen, dass sie weiterhin innerhalb des gesetzlichen Mindestschutzes versichert sind.

Verbraucher sollten sich deshalb rechtzeitig um den neuen Versicherungsschutz kümmern, empfiehlt Steckkönig. Auch Wohngebäudeversicherungen könnten Verbraucher nicht einfach so kündigen. Zumindest der Versicherungsschutz gegen Feuer sei nur kündbar, wenn das Haus nachweislich schuldenfrei ist oder die Gläubiger eingewilligt haben.

Vor dem Wechsel Angebote vergleichen

Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Verbrauchern: "Wer ein neues Angebot einholt, sollte immer darauf achten, dass er auch Äpfel mit Äpfeln vergleicht." Denn für Versicherte sei ein Wechsel nur sinnvoll, wenn bei gleich guten Vertragsbedingungen ein günstigerer Beitrag herausspringe.

Besonders bevor Versicherte existenzielle Verträge kündigen, sollten sie sicherstellen, dass sie auch woanders einen guten Versicherungsschutz bekommen. Oftmals könne der Versicherer nämlich frei entscheiden, ob er einen Kunden versichert oder nicht - eine Annahmepflicht gibt es nicht.