Allianz will Kundenschwund in Deutschland stoppen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 31.01.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX
Frankfurt - Europas größter Versicherer Allianz will in Deutschland bei der Kundenzahl das Ruder herumreißen und wieder wachsen. "Wir arrangieren uns nicht mit Kundenverlust", sagte der Vorstandschef der Allianz Deutschland AG, Markus Rieß, der "Börsen-Zeitung" (BöZ/Freitag).
"Mein Anspruch ist es, dass wir auch im Saldo Kunden gewinnen." In den vergangenen Jahren ging die Zahl der Kunden deutlich zurück. Der seit 2010 an der Spitze der deutschen Sparte des Versicherers stehende Rieß will dies ändern. "Solange wir als deutsche Allianz nicht nachhaltig Kunden gewinnen, kann ich nicht zufrieden sein." Er habe daher sowohl sich als auch seinen Vorstandskollegen ein absolutes Kundenwachstumsziel vorgegeben.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.