Allianz muss sich auf Rückzahlung in Millionenhöhe einstellen
Stand: 09.01.2013
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Stuttgart - Die Allianz Lebensversicherung muss Kunden einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Der Branchenprimus hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Somit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, wonach der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Ein Sprecher der Versicherung kündigte am Dienstag an, betroffene Kunden zu entschädigen. Ihm zufolge wird dafür insgesamt eine Summe von bis zu 117 Millionen Euro fällig.
Das OLG hatte mit seinem Urteil die Ansicht der Verbraucherschützer bestätigt, nach der bis Ende 2007 verwendete Versicherungsklauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug unwirksam sind.
Demnach haben Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG unter anderem einen zu niedrigen Rückkaufwert für gekündigte Versicherungen bekommen. Im Großteil der Fälle steht Kunden nach Angaben der Allianz jedoch eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Dabei handle es sich um rund 900.000 Verträge.