Alle Jahre wieder: Haftpflichtversicherung gehört zum Grundschutz
Stand: 14.12.2012
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Berlin - Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn jemand einen Dritten an Leib und Gut schädigt. Vor allem in der Weihnachtszeit kommt es durch Schnee und Eisglätte sowie Wunderkerzen und Co. vermehrt zu Versicherungsfällen. Die Haftpflichtpolice gehört zum Grundschutz. Und dennoch verzichtet nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft etwa ein Viertel der deutschen Haushalte auf eine Haftpflicht.
Der Sturz auf Eis und Schnee ist ein Winterklassiker. Ebenso das von einer Wunderkerze verursachte Brandloch im Mantel. Beides kann für den Verursacher teuer werden. In solchen Fällen übernimmt die private Haftpflichtversicherung Kosten, die entstanden sein können. Sie deckt grundsätzlich Schäden ab, die jemand einem anderen Menschen zufügt.
Und dennoch: Ein Viertel der Haushalte in Deutschland hat nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin keine Haftpflicht. Laut Statistik gab es im Jahr 2010 insgesamt rund 34 Millionen private und gewerbliche Haftpflichtverträge. Die gemeldeten 3 Millionen Schäden regulierten die Assekuranzen mit zusammen rund 4,7 Milliarden Euro.
Sie springen unter Umständen auch ein, wenn Versicherte selbst zu Schaden kommen, der Verursacher aber nicht zahlen kann. Ob ihre Police diese Forderungsausfalldeckung beinhaltet, können Verbraucher in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Privathaftpflicht ist ein Muss
Für Elke Weidenbach, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist die Privathaftpflicht ein Muss. "Es geht nicht allein um die zerdepperte Vase", erklärt die Verbraucherschützerin. Es gehe auch um den Unfall im Verkehr, den jemand verursache, wenn er etwa beim Überqueren einer Straße nicht aufpasst. Denn für die Folgen müsse der Verursacher mit seinem Vermögen einstehen.
Ähnliches gilt für den Besitzer des Einfamilienhauses, der vergisst, nasses Laub und Schnee wegzukehren, auf dem der Nachbar ausrutscht oder wenn ein auslaufender Heizöltank das Grundwasser verschmutzt. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Regressansprüche drohen. Nicht selten kommen sechsstellige Beträge zusammen. Kosten, die ohne Versicherung meist den finanziellen Ruin bedeuten.
Policen für alle Verbrauchergruppen
Private Haftpflichtpolicen gibt es für nahezu alle Verbrauchergruppen: Familien, Mieter, Hauseigentümer, Hunde-, Pferde- oder Segelbootbesitzer, Jäger und andere. Kinder sind über die Familienhaftpflicht der Eltern in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mitversichert. Sicherheitshalber sollten Eltern die Gesellschaft informieren, sobald ihr Kind volljährig ist und sich den Schutz bestätigen lassen, empfiehlt Weidenbach.
Denn grundsätzlich haften Kinder vom siebten Lebensjahr an für Schäden, die sie anrichten. Setzen die Sprösslinge etwa beim heimlichen Kokeln im Keller das Mietshaus in Brand, halten sich Versicherungen nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an den Eltern beziehungsweise deren Haftpflicht schadlos.
Haftpflicht rund um Weihnachten und Silvester besonders wichtig
Rund um Weihnachten und Silvester ersetzt die Haftpflicht diverse Fremdschäden. Etwa für die Folgen eines übermütig abgefeuerten Silvesterfeuerwerks. "Zum Beispiel, wenn der Knallkörper versehentlich neben dem Auto des Nachbarn landet und es beschädigt", erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Auch die von einem verirrten Böller zerdepperte Fensterscheibe in der Nachbarschaft werde ersetzt.
Anders verhält es sich bei Vorsatz. Steckt beispielsweise jemand absichtlich eine Rakete in den Briefkasten des Nachbarn und wird dabei erwischt, darf er nicht auf Hilfe von der Haftpflichtversicherung vertrauen, sagt Boss. Wer es dagegen als Mieter in der Wohnung krachen lässt und diese in Flammen setzt, könnte im Prinzip Schäden am Eigentum seines Vermieters durch die Mieterhaftpflicht ersetzen lassen. Dazu sollte die Police aber grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Hotlines der Versicherungen auch an Feiertagen besetzt
Mit den Weihnachtsgeschenken ist das so eine Sache: Machen im Vertrag der Eltern erfasste Kinder oder Partner die Präsente beim Auspacken kaputt, zahlen die Assekuranzen generell nicht. Fällt das Modellauto aber der zu Besuch weilenden Tante aus der Hand, springt laut BdV deren Haftpflicht ein. Missgeschicke müssen unverzüglich gemeldet werden. Ein Tipp von Bianca Boss: "Bitte nicht erst die Feiertage abwarten." Die Hotlines vieler Versicherungen seien jeden Tag rund um die Uhr besetzt.
Welche Risiken des täglichen Lebens sonst noch durch die Versicherung abdeckt sind, steht in den Verträgen. Teilweise sind zum Beispiel Schäden eingeschlossen, die eine Photovoltaikanlage anrichten kann. Ausrutscher, die mithelfende Freunde eventuell bei leichten Bauarbeiten erleiden, sind manchmal ebenfalls erfasst.
Angebote der Versicherer vergleichen
Meistens ist mitversichert, was Kleintiere wie Katzen, Vögel und Meerschweinchen anstellen. Als Versicherungssumme setzt Elke Weidenbach als Minimum drei Millionen Euro an; es gibt auch Policen mit unbeschränkter Deckung. Die Beiträge kosten von 70 Euro jährlich an aufwärts. Vor Vertragsabschluss sollten Verbraucher diverse Angebote vergleichen. Weidenbachs Erfahrung: "Meistens erkennt man dann anhand der Fragen seine eigenen Risiken besser."
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