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Alkohol am Steuer kann Versicherungsschutz gefährden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin - Schon geringe Alkoholmengen im Blut genügen, um die Reaktionsfähigkeit des Fahrers drastisch einzuschränken. Deshalb drohen bereits ab 0,3 Promille Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit 500 Euro zur Kasse gebeten, muss einen Monat auf seinen Führerschein verzichten und bekommt vier Punkte in Flensburg. Verursacht jemand mit einem solchem Alkoholspiegel einen Unfall, steigen Geldstrafe und Punktezahl deutlich an. Gleichzeitig wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Fahranfänger sollten wissen: Sie dürfen bis zum 21. Geburtstag überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zum Unfall kommen, wirkt sich das oft auch auf den Versicherungsschutz aus. Hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Frage nach der individuellen Fahrtüchtigkeit, also ob der Fahrer eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten.

Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Alkoholklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt automatisch als ursächlich für einen Unfall. Auch geringere Mengen können genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol der Grund. Übrigens sollte man als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen.

Auch wer nach einer fröhlich durchzechten Nacht bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird man als Beifahrer verletzt, können Ansprüche gekürzt werden, die man im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt in solchen Fällen, dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in dessen Auto steigt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dementsprechend mit verursacht hat.