Achtung Falschfahrer: Wer haftet bei einem Crash?
Stand: 08.03.2013
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Saarbrücken - Rund 2.000 Warnmeldungen vor Geisterfahrern gibt es jährlich - das sind 5,5 pro Tag. Die meisten Irrfahrten enden zum Glück glimpflich. CosmosDirekt erklärt, wer im Ernstfall haftet und gibt Tipps, wie man sich bei einer Geisterfahrer-Meldung richtig verhält.
Wer haftet bei einem Unfall?
Es kommt darauf an, ob der Geisterfahrer vorsätzlich oder "nur" grob fahrlässig gehandelt hat, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Hat der Geisterfahrer durch grob fahrlässiges Handeln einen Unfall verursacht, wird seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schadenregulierung einspringen. Bei Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer jedoch die Zahlung verweigern.
Wer als Unfallgegner geschädigt wird, muss dann auf seine Vollkaskoversicherung zurückgreifen - erhält jedoch keine Beitragserhöhung, d.h. sein Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.
Wer als Opfer eines vorsätzlich handelnden Geisterfahrers allerdings nicht vollkaskoversichert ist, kann sich dann an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die VOH hilft nach eigenen Angaben "Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte (in diesen Fällen muss neben dem Fahrzeugschaden zusätzlich ein erheblicher Personenschaden vorliegen) oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als 'Tatwaffe' eingesetzt wird."
So verhalten Sie sich richtig
Geschwindigkeit verringern und im Verkehrsfluss weiterfahren (nicht stehen bleiben, dadurch gefährdet man die Fahrer hinter sich). Auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Nicht überholen. Ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Bei Unsicherheit ggf. den nächsten Parkplatz ansteuern oder die nächste Ausfahrt nutzen. Den Seitenstreifen im Auge behalten, um notfalls auf diesen ausweichen zu können. Verkehrsfunk hören, um zu erfahren, wann die Gefahr vorüber ist.