Abgesichert ins Eigenheim: Versicherungsschutz für Bauherren
Stand: 09.03.2012
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Düsseldorf - Künftige Bauherren sollten den Versicherungsschutz nicht außer Acht lassen. Eine Bauherrenhaftpflicht-, eine Bauleistungs- und eine Feuerrohbauversicherung sollte jeder abschließen, empfiehlt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Privatleute, die selbst Hand anlegten, sollten darüber über eine private Unfallversicherung in Erwägung ziehen.
"Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt beispielsweise dann, wenn sich ein Besucher auf der Baustelle verletzt." Sie springe auch bei Sachschäden ein, die Fremden auf der Baustelle entstünden.
Die Bauleistungsversicherung springe bei Bauschäden ein, die etwa durch Vandalismus oder ungewöhnliche Wettereinflüsse entstünden. "Wenn beispielsweise eine Mauer hochgezogen wird, nachts kommt es zum Sturm und die Mauer fällt um", sagt Weidenbach. Ein weiterer Fall sei der Diebstahl von fest montierten Gegenständen. Seien zum Beispiel die Heizkörper schon fest montiert und würden dann von Einbrechern in der Nacht gestohlen, sei das ein Fall für die Versicherung.
Die Bauleistungsversicherung decke allerdings keine Schäden durch Feuer ab. Dafür sei eine Feuerrohbauversicherung notwendig. Durch diese werden Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag und Explosion abgesichert. Häufig werde sie in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung angeboten, deren Gültigkeit beginne, wenn das Gebäude bezugsfertig sei.
Private Bauherren - etwa eine Familie, die ein Haus bauen will - sollten weitere Aspekte berücksichtigen. Engagiere man einen Freund als Bauhelfer, sei dieser bei Unfällen über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Das gelte unabhängig davon, ob der Freund bezahlt werde oder nicht. Allerdings müsse der Bauherr den Freund bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Tue er dies nicht, werde ein Bußgeld fällig.
Kritisch werde es, wenn die Bauherren selbst mithelfen wollen, etwa beim Eigenheim. In diesen Fällen ist es laut Weidenbach ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen.