7 Fragen rund um das Thema Lebensversicherung
Stand: 29.12.2014
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Berlin - Sparer müssen verzichten: Zum 1. Januar 2015 sinkt der gesetzliche Garantiezins für Lebensversicherungen von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Die wichtigsten Fragen - und wie Versicherte jetzt reagieren sollten:
Gilt die Zinssenkung für laufende Verträge?
Nein, nur Neukunden erhalten ab dem 1. Januar schlechtere Verträge. Der Garantiezins von 1,25 Prozent gilt dann für alle Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ohne Fonds, für Riester- und Rürup-Versicherungen, Direktversicherungen und Pensionskassenverträge.
Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ist der Zins, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil des Versicherungsbeitrags: Von den Einzahlungen werden Vermittlerprovision, Verwaltungskosten und der Todesfallschutz abgezogen. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Seit 2012 lag er bei 1,75 Prozent, früher war er deutlich höher. Wer in den 90er Jahren eine Lebensversicherung abschloss, erhielt teils vier Prozent.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung?
Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Die Kapitallebensversicherung dient zugleich der Altersvorsorge. Es gibt eine Anspar- und eine Auszahlungsphase. Wird letztere erreicht, schüttet der Versicherer die vorher vom Kunden regelmäßig eingezahlten Beiträge aus. Für viele Kapitallebensversicherungen werden nach Ende der Ansparphase eine bestimmte Summe und bestimmte regelmäßige Zahlungen garantiert.
Was ist mit den sogenannten Bewertungsreserven?
Hier greift eine der wichtigsten Neuerungen der Gesetzesreform, die einige Versicherte, deren Verträge gerade ausgelaufen sind, bereits zu spüren bekamen: Sie mussten teils Abstriche von mehreren tausend Euro bei der Ausschüttung der Bewertungsreserven hinnehmen. Denn diese ist nun unter bestimmten Umständen begrenzt, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern.
Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapiers, das der Versicherer mit den Kundenbeiträgen gekauft hat, über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Sie müssen seit 2008 bei Vertragsende zur Hälfte an die Versicherten ausgezahlt werden. Von der Reform betroffen sind nur Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen. An Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien sollen die Versicherten weiter beteiligt werden.
Enthält das neue Gesetz auch Verbesserungen?
Ja, denn künftig sollen nicht nur die Kapitalerträge zu 90 Prozent an die Kunden ausbezahlt werden, sondern auch die Risikoüberschüsse. Bisher waren es 75 Prozent.
Soll ich überhaupt noch eine Lebensversicherung neu abschließen?
Die Stiftung Warentest rät, genau zu überlegen, ob eine unflexible und viele Jahre laufende Kapitallebens- oder Rentenversicherung wirklich zu einem passt. Denn wer nicht bis zum Laufzeitende durchhält, zahlt kräftig drauf. Zudem sei der Garantiezins ab 2015 so niedrig, dass die Rendite bei teuren Anbietern nach dem Abzug aller Kosten unter null Prozent liegen könne.
Attraktiver könne eine Riester-Rentenversicherung sein, da diese staatlich gefördert werde. Gleiches gelte für die Rürup-Rente. Dabei könnten Verbraucher zudem von Steuervorteilen profitieren.
Ist es sinnvoll, alte Lebensversicherungsverträge zu kündigen?
Oftmals nicht. Kunden sollten laut Verbraucherschützern bedenken, dass die Kündigung eines laufenden Vertrags oder eine Beitragsfreistellung immer mit Verlusten verbunden ist. So wird der Schlussüberschuss nur vollständig ausgezahlt, wenn der Vertrag regulär ausläuft. Zudem ist besonders bei Altverträgen, die schon vor 2005 abgeschlossen wurden, zu beachten, dass sie bei der Auszahlung im Alter noch steuerfrei sind, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat. Im Zweifel sollte bei der Versicherung oder bei der Verbraucherberatung nachgefragt werden.