311 Krankenversicherungstarife mit Bestnote
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 25.09.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hofheim am Taunus - Bei den Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es deutliche Unterschiede. Das geht aus einer Auswertung von über 2700 verfügbaren Tarifkombinationen durch das Analysehaus Morgen & Morgen hervor. Die Topbewertung mit fünf Sternen errangen nur 311 der untersuchten Tarife.
Besonderen Wert legten die Analysten auf Leistungen, die Kunden von privaten Krankenversicherungstarifen erwarten. Beispielsweise leistet ein guter Tarif über die Höchstsätze hinaus, sowohl im ambulanten und stationären Bereich als auch bei Zahnleistungen.
Weiterhin sollte im Krankenhaus die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bezahlt werden. Auch die zentralen Zahnleistungen für Zahnersatz sowie Inlays und Implantate erbringt ein Vollversicherungstarif mit fünf Sternen ohne wesentliche Einschränkungen. Da jeder Versicherer eine Vielzahl von Tarifen und Tarifkombinationen anbietet, sollten Kunden gut vergleichen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.