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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Vornamen-Ranking: Jessica zahlt mehr als doppelt so viel für die Kfz-Versicherung als Uwe
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04.07.2024
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71 Prozent der Hausbesitzer für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
26.06.2024
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Diebstähle seit der Pandemie um ein Drittel gestiegen: Wann zahlt die Versicherung?
18.06.2024
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Hauptsaison für Wildunfälle: 89 Prozent der Vollkasko-Tarife decken erweiterte Wildschäden ab
06.06.2024
Verkehrsschild Wildwechsel Gefahr im Herbst
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Teures Teilen: Zusätzliche Fahrer erhöhen Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 54 Prozent
24.05.2024
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Die Preise steigen weiter: Kfz-Versicherung aktuell bis zu 23 Prozent teurer als im Vorjahr
25.04.2024
Versicherungsfall
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SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden
22.03.2024
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Umfrage: Mehrheit für Homöopathie als Kassenleistung
15.03.2024
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Saisonkennzeichen: Rechtzeitig kündigen und bis zu 45 Prozent sparen
29.02.2024
Bussgeldkatalog Motorrad
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Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.

    Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.

  • Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung entweder mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende oder nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich. Aber auch hier gilt eine Frist von vier Wochen.