Versicherungskennzeichen
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FINANZTIP(10/2023): Top-Preise bei Verivox
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
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Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds sind nicht zulassungspflichtig. Aber sie müssen für den Schadenfall versichert sein. Versicherungskennzeichen weisen nach, dass das Fahrzeug versichert ist. Die sogenannten Mopedkennzeichen gelten immer ab März für ein Jahr. Sie bedürfen der jährlichen Erneuerung. Wer sich ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegt, muss mit Strafen rechnen.
- Was ist ein Versicherungskennzeichen?
- Welche Fahrzeuge benötigen Versicherungskennzeichen?
- Wo erhält man die Kennzeichen?
- Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
- Aufbau des Versicherungskennzeichens
- Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Themen
- Kfz-Versicherungen vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Für Mofa, Roller und auch einige Pedelecs besteht Versicherungspflicht. Die Versicherungskennzeichen zeigen die Versicherung des entsprechenden Fahrzeugs an.
- Die Kennzeichen gelten immer für ein Jahr. Sie verlängern sich nicht automatisch.
- Im Verkehrsjahr 2022 ist das Kennzeichen grün. Ab dem 1.3.2023 ist es schwarz.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Motorisierte Kleinkrafträder mit geringer Leistung sind nicht zulassungs- und steuerpflichtig. Aber der Fahrzeugbesitzer muss sie versichern. Versicherungskennzeichen zeigen die abgeschlossene Versicherung an. Diese Plaketten, sie werden auch Mopedkennzeichen genannt, sind besonders für die Ordnungsbehörden gut sichtbare Zeichen, dass ein Halter seine Versicherungspflicht erfüllt hat.
Welche Fahrzeuge benötigen Versicherungskennzeichen?
Auch wenn das Versicherungskennzeichen umgangssprachlich als Mopedkennzeichen bezeichnet wird, müssen auch andere Fahrzeuge über eines verfügen. Die Versicherungspflicht besteht für folgende Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Maximaltempo von 60 km/h, deren Erstversicherung vor dem 1.3.1992 liegt
- Trikes und Quads mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h Höchsttempo
- E-Scooter, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h, die für den Straßenverkehr zugelassen sind.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis
- S-Pedelecs/E-Bikes: E-Bikes werden bis zu 45 km/h schnell und fahren auch ohne Tretunterstützung. Sie benötigen als Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelecs unterstützen den Fahrer beim Radeln und erreichen ebenfalls Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen. Pedelecs (die am häufigsten gekauften elektrischen Fahrräder) werden bis 25 km/h schnell. Sie benötigen kein Versicherungskennzeichen.
- Fahrräder mit einem Hilfsmotor
- Segways mit Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h
- Krankenfahrstühle mit Motorisierung, die die Führerscheinklassen S und M erfüllen
Elektrofahrräder unter der angegebenen Maximalleistung sind im Schadenfall von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Wo erhält man die Kennzeichen?
Die Versicherungsagenturen geben die Versicherungskennzeichen direkt in ihren Filialen aus. Außerdem ist die Beantragung über das Internet möglich. Der Gang zur Filiale ist oft der schnellere Weg, da dort Versicherungskennzeichen vorgehalten werden. Mit Zahlung der Prämie kann der Halter das Zeichen gleich mitnehmen. Bei der Online-Bestellung wird das Zeichen erst nach Zahlungseingang mit der Post versandt.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Die Versicherungsbeiträge variieren von Anbieter zu Anbieter. Oft liegt ihre Höhe unter 100 Euro. Ist eine Teilkaskoversicherung Teil des Vertrags, fällt die Prämie entsprechend höher aus.
Wie beantragt man ein Versicherungskennzeichen?
Für die Beantragung des Kennzeichens sind nachstehende Angaben zum Fahrzeug notwendig:
- Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
- Hersteller
- Baujahr
- Art des Antriebs
Alle diese Angaben listet die Allgemeine Betriebserlaubnis auf, weshalb der Halter sie bestenfalls bei der Beantragung mit sich führt. Die tatsächliche Leistung muss den Angaben in der Betriebserlaubnis entsprechen. Noch nicht volljährige Halter müssen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorweisen, um die Autoversicherung abzuschließen.
Aufbau des Versicherungskennzeichens
Was bedeutet die Zahlen-Buchstaben-Kombination?
Das Versicherungskennzeichen besteht aus zwei Teilen. In der ersten Zeile sind drei Ziffern enthalten, in der zweiten wiederum drei Buchstaben. Unten am Schildrand ist das Versicherungsjahr vermerkt. Die Buchstabenkombinationen geben den Anbieter der Kfz-Versicherung an, während die Zahlenreihe die Fahrzeughalter individuell unterscheidet. Aus diesem Grund lassen sich Wunschkennzeichen nicht realisieren.
Warum gibt es unterschiedliche Farben beim Versicherungskennzeichen?
Jährlich wechselt die Farbe der Schrift von blau, zu grün zu schwarz. Das hilft der Polizei, sofort zu erkennen, ob das Verkehrskennzeichen gültig ist. Die jeweils ab dem 1. März gültige Farbe für die nächsten Jahre zeigt diese Liste:
- Blau: 2024, 2027
- Grün: 2022, 2025
- Schwarz: 2023, 2026
Was ist beim Anbringen des Kennzeichens zu beachten?
Der Gesetzgeber schreibt das Anbringen an der Fahrzeugrückseite unterhalb des Rücklichts und mindestens 20 Zentimeter oberhalb der Fahrbahn vor. Es muss fest angebracht werden. Maximal um 30 Grad darf es in Fahrtrichtung geneigt sein und von beiden Fahrzeugseiten im Winkel von 45 Grad aus erkennbar sein. Entsprechende Halterungen bietet der Fachhandel an. Das Kennzeichen darf nicht verdreckt und muss jederzeit gut lesbar sein.
Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?
Das Kennzeichen gilt für ein Jahr. Die Gültigkeit beginnt immer am 1. März und läuft am 28./29. Februar aus. Schließt ein Fahrzeughalter mitten im Jahr eine Versicherung ab, so verringert sich die Prämie anteilig nach abgelaufener Zeit. Anspruch auf eine Verringerung hat der Halter nicht. Darüber entscheidet der Versicherer selbst. Das Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch von selbst. Ein neuer Vertrag muss pünktlich vor dem Auslaufen des bestehenden Zeichens abgeschlossen werden.
Parken ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Das Parken ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird demgemäß geahndet.
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Verstöße gegen die Versicherungspflicht können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist strafbar. Unfallverursacher ohne Versicherungskennzeichen haben zusätzlich für den Gesamtschaden und Ersatzleistungen zu haften.
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