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Eine private Unfallversicherung schützt vor den langfristigen Folgen von Unfällen – ob mit oder ohne Progression. Wenn die akuten Wunden medizinisch versorgt sind, sind es in der Regel schwere Verletzungen wie der Verlust des Augenlichts, der teilweise Verlust des Gehörs oder sogar amputierte Gliedmaßen, die Betroffene langfristig einschränken und arbeitsunfähig machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Progression erhöht die Grundsumme der Unfallversicherung.
  • Die Versicherungssummer erhöht sich allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von bis zu 25 Prozent.
  • Zur Absicherung sollte die Grundsumme der Unfallversicherung daher nicht zu niedrig angesetzt werden.

Progression bei der Unfallversicherung

Je schwerer die Verletzung und der Grad der Invalidität, desto größer ist der Bedarf an finanzieller Unterstützung. In so einem Fall ist eine Progression hilfreich, denn sie richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.

Was ist die Progression?

Die Progression wird in Prozent angegeben und erhöht um einen vertraglich vereinbarten Wert (z. B. 225, 350 oder 500 Prozent) die Grundsumme der Unfallversicherung. Meistens beginnt die stetige Erhöhung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Zusätzlich zu dem anhand der Grundsumme berechneten Wert kommen Leistungen entsprechend der Progressionshöhe hinzu.

Wie berechnet sich die Progression?

Ohne Progression erhalten Versicherte von der vereinbarten Grundsumme einen Prozentsatz, der vom Grad der Invalidität abhängt. Sind im Vertrag beispielsweise 100.000 Euro als Grundsumme vereinbart, erhält der Versicherungsnehmer bei einer Invalidität von 50 Prozent infolge eines Unfalls 50.000 Euro.

Diese Summe können Versicherte mithilfe der Progression jedoch deutlich erhöhen. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350 Prozent erhält der Betroffene im Falle einer Vollinvalidität 350.000 Euro. Liegt keine 100-prozentige Invalidität vor, greifen meistens verschiedene Staffelungen. Die Grenzen liegen häufig bei 25 und 50 Prozent – manchmal zusätzlich bei 75 Prozent. Ab diesen Werten wird die Versicherungssumme dann beispielsweise verdoppelt, verdreifacht oder verfünffacht und nicht pauschal 350 Prozent der ursprünglichen Versicherungssumme (ohne Progression) gezahlt. Die genauen Progressionsstaffeln sowie die Prozentwerte der einzelnen Invaliditätsgrade sind in der Versicherungspolice in der Regel detailliert aufgeführt.

Ein Beispiel für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro mit einer Progression von 350 Prozent und einem Anstieg um das Dreifache ab 25 Prozent Invalidität:

  • Ohne Progression würde die Versicherung bei einer Invalidität von 28 Prozent einen entsprechenden prozentualen Anteil von der Grundsumme zahlen, also 28.000 Euro.
  • Ist hingegen vereinbart, dass ab 25 Prozent Invalidität das Dreifache gezahlt wird, addiert der Versicherer auf die Invaliditätsstufe immer einen Wert von 3 dazu. Er zählt also nicht fortlaufend 26, 27, 28 Prozent usw., sondern so: 28 (25+3), 31 (28+3) und 34 (31+3). Bei einer Invalidität von 28 Prozent zahlt die Versicherung dann folglich 34 Prozent der Grundsumme, nämlich 34.000 Euro.

Wer bestimmt den Invaliditätsgrad?

Den Grad der Invalidität stellt ein Arzt fest. Das kann entweder der Arzt sein, der den Verunfallten zuerst behandelt oder der Hausarzt. In manchen Fällen bestimmt die Versicherungsgesellschaft einen unabhängigen Arzt. Der Invaliditätsgrad basiert auf der Gliedertaxe, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen kann.

Die Gliedertaxe gibt an, zu welchem Grad an Invalidität ein verletzter Körperteil oder ein verletztes Sinnesorgan führt. Der Verlust eines Auges kann beispielsweise zu einer 50-prozentigen Invalidität führen, der Verlust des Zeigefingers zu einer 10-prozentigen Invalidität. Hat jemand durch einen Unfall mehrere Gliedmaßen oder das Gehör sowie die Sehkraft eines Auges verloren, addieren sich die jeweiligen Invaliditätsgrade bis zu maximal 100 Prozent.

Jede Versicherung legt die Gliedertaxe selbst fest. Für den Basis-Schutz orientieren sich allerdings fast alle Versicherer an den Empfehlungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gerade in den höhere Tarifklassen kann die Gliedertaxe jedoch unterschiedlich ausfallen. Für bestimmte Berufsgruppen ist zudem eine gesonderte Gliedertaxe festgelegt. Beispielsweise bedeutet der Verlust einer Hand – oder bereits eines Fingers – für Chirurgen eine deutlich größere Einschränkung als bei anderen Berufsgruppen.

Die Vorteile einer Progression

Eine Progression ist durchaus sinnvoll, da bei einem höheren Invaliditätsgrad erhebliche Einschränkungen und damit einhergehend höhere Kosten auf einen zukommen – zum Beispiel durch Umbauten im Haus, finanzielle Einschränkungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder ein speziell ausgestattetes Auto.

Verbraucher können sparen, indem sie eine niedrigere Grundsumme wählen, als sie bei voller Invalidität für notwendig erachten. Denn die Höhe der Beitragsprämie basiert in der Regel auf der Grundsumme. Bei einem hohen Invaliditätsgrad ist die ausgezahlte Versicherungsleistung dann dank der Progression trotzdem hoch genug – bei geringeren Verletzungen jedoch nicht überproportioniert.

Die Nachteile einer Progression

Die Verlockung ist jedoch groß, eine sehr niedrige Grundsumme zu wählen, um bei den Beiträgen zu sparen und sich für den Fall der Fälle mit einer hohen Progression abzusichern. Diese Vorgehensweise geht jedoch häufig nach hinten los. Denn ein sehr hoher Invaliditätsgrad tritt – zum Glück – nur sehr selten ein. Bei einem Invaliditätsgrad von bis zu 25 Prozent erhöht sich die Versicherungssumme durch die Progression jedoch meist noch überhaupt nicht und knapp darüber nur in geringem Umfang. Bei der Wahl der Grundsumme sollten Versicherte daher nicht nur den schlimmsten Fall bedenken, sondern auch für weniger schwerwiegende Unfallfolgen, bei denen die Progression noch keinen (großen) Unterschied macht, für einen ausreichenden finanziellen Schutz sorgen.

Wie hoch sollten Grundsumme und Progression sein?

Eine pauschale Empfehlung zur Höhe der Grundsumme und der Progression einer Unfallversicherung lässt sich kaum geben. Versicherte sollten grob von zwei bis drei Bruttojahresgehältern ausgehen und eine Progression von 350 Prozent wählen. Dies ist ein solider Wert; mit der daraus resultierenden Auszahlungssumme ist der Versicherte auch bei schweren Einschränkungen gut absichert. Zudem sind immer die individuellen Umstände zu betrachten, beispielsweise sollten Verbraucher folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Bestehen noch andere Versicherungen, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Wie alt ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss?
  • Wie hoch ist das Jahresgehalt?
  • Gibt es Hobbys mit einem erhöhten Unfallrisiko?