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Rettungs- und Bergungskosten: Was übernimmt die Versicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bevor die Frage, welche Rettungs- und Bergungskosten die Versicherung übernimmt, beantwortet werden kann, gilt es den Unterschied zwischen einer Rettung und einer Bergung zu klären. Dazu kommt, dass Rettungskosten im Versicherungsjargon auch jene Kosten bezeichnen, die bei der Abwendung oder Minimierung eines Schadensereignis entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für eine Rettungsmaßnahme sind durch die Krankenversicherer abgedeckt.
  • Bergungskosten werden dagegen von den privaten Unfallversicherern übernommen.
  • Außerhalb der EU besteht kein Versicherungsschutz durch die Krankenkasse. Dieser muss durch eine Auslandskrankenversicherung und eine Auslandsunfallversicherung sichergestellt sein.
  • Unfallverursacher müssen für die Rettung und/oder Bergung der Geschädigten aufkommen.

Definition: Rettung und Bergung

Angenommen, eine versicherte Person stürzt beim Skifahren in einer durchaus gut zugänglichen Gegend. Allerdings verletzt er sich so schwer, dass trotzdem ein Transport mit dem Helikopter notwendig wird. Die Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Transport aufgrund medizinischer Notwendigkeit. Es handelt sich um eine Rettung.

Ein anderer Skifahrer stürzt in einem abgelegenen Gebiet, aus dem der Transport, trotz einer nur leichten Verletzung, nur mit Helikopter notwendig wird. In diesem Fall handelt es sich um eine Bergung. Die Kosten werden nicht von Krankenversicherung übernommen. Allerdings sind Bergungskosten üblicherweise bis zu einem gewissen Betrag im Rahmen der privaten Unfallversicherung abgedeckt.

Wer trägt die Kosten?

Einer Bergung liegt in der Regel ein als Unfall definiertes Ereignis zugrunde. Ist dies der Fall, greift bei der Kostenübernahme, sofern vorhanden, die Unfallversicherung. Bei einer Rettungsaktion kann ein Unfall der Auslöser sein, es kann aber auch ein anderer Grund, beispielsweise eine organische Erkrankung, den Rettungseinsatz notwendig machen. Ein Herzinfarkt ist ein klassisches Beispiel für eine Rettungsaktion mit Einsatzwagen. In diesem Fall trägt die Krankenversicherung die Kosten für den Einsatz, allerdings abzüglich des Eigenanteils von fünf Euro.

Die Kostenübernahme hängt nicht davon ab, wer den Notruf wählt. War dies, im Falle eines Infarktes, der Nachbar, so wird die Kostenübernahme trotzdem natürlich mit der Versicherung der erkrankten Person geregelt.

Resultiert die Notwendigkeit zur Rettung oder Bergung aus einem durch Dritte verursachten Unfall, so müssen diese für Bergungs- oder Rettungskosten der Unfallopfer aufkommen. Im Fall eines Kfz-Unfalls steht der Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeugs dafür ein.

Wie sieht es im Ausland aus?

Während in Deutschland Rettungs- und Behandlungskosten durch die Krankenkassen abgesichert sind, sieht es für deren Mitglieder im Ausland etwas anders aus. Die Kostenerstattung im europäischen Ausland ist zwar für Behandlungen gewährleistet, für Bergungs- oder Rettungskosten allerdings eher mit Vorsicht zu genießen. Dies gilt auch unter Umständen für eine Rückführung nach Deutschland. Für Leistungen außerhalb der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz besteht generell kein Versicherungsschutz. Für Reisende nach Thailand, in die Türkei oder die USA, um nur drei Länder zu nennen, ist der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung und einer Unfallversicherung unverzichtbar, damit im Schadensfall ein finanzielles Desaster vermieden werden kann. So kann eine medizinisch notwendige Verlegung von Mallorca nach Deutschland etwa 12.000 Euro kosten; ein Rückholdienst aus Rio De Janeiro nach Deutschland kostet rund 72.000 Euro.

Private Unfallversicherung: Darauf sollte man achten

Private Unfallversicherungen schließen üblicherweise Bergungs- und Rettungskosten mit ein. Solide Anbieter maximieren die Summe auf 10.000 Euro, andere steigern den Betrag sogar bis auf 25.000 Euro für einen Einsatz. Versicherungsnehmer sollten allerdings auf zwei Dinge achten:

  • Nicht alle Sportarten sind mitversichert. Versicherungsnehmer sollten prüfen, dass die Ausübung ihrer Sportart unter den Versicherungsschutz fällt.
  • Bergungs- und Rettungskosten sollten für Einsätze weltweit übernommen werden, nicht nur in Deutschland oder Europa.